Kunstfreiheit kennt keiner mehr

Gernot ⌂, Donnerstag, 31.08.2017, 13:52 (vor 2432 Tagen) @ Dieter2982 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 31.08.2017, 14:20

- Vortext entfernt -

Die deutsche Flagge wird dabei nicht verunglimpft, es werden lediglich die deutschen Farben verwendet. Man kann differenzieren.
Wenn nun aber Kunstfreiheit nicht mehr gälte, wäre Nachfolgendes doch auch strafbar?
Dürksche Hymne

Ich find´s in allen Fällen lächerlich. Empörungsstraftaten ohne tatsächlichen Schaden ("wie können die unsere Fahne/unseren Propheten/unser Kruzifix/unsere Gottkanzlerin ..."/der hat Neger gesagt/in meinen Ausschnitt geguckt/usw.) kennzeichnen m.E. eher orientalsche Kulturen.


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