"Einreise nach Deutschland verhaftet und abgeschoben"

Mirko2, Samstag, 27.01.2024, 21:51 (vor 92 Tagen) @ Durran2662 Views

Wusste jetzt nicht, dass Sanktionen die Bundespolizei aussprechen darf(?)! Sanktionieren darf nur ein Gericht! Um eine Einreisesperre auszusprechen, bedarf es ein Beschluss o. Urteil! Dazu gehört aber mehr, als dass Sellner einer Oma die Tasche geklaut hätte. Eine Voraussetzung für eine Einreisesperre muss jener zu einer Haftstrafe (bedingt) verurteilt sein, dazu dann der Beschluss "Betretung-Aufenthaltsverbot" in der Bundesrepublik Deutschland.

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