Die da wären...?

Brutus ⌂, Dienstag, 22.09.2026, 23:53 (vor 1 Stunden, 23 Minuten) @ Konstantin54 Views

Das heißt konkret: Die Eltern können mit einem Arztattest (Impfung=kontraindiziert) zu einer beliebigen staatlichen Stelle (oder Leitung einer genannten Einrichtung nach Absatz 8 Satz 1), dort das Attest vorlegen und ein selbst gefertigtes Schreiben vorlegen, in dem steht, daß ein Nachweis vorgelegt wurde ... und diesen von der Stelle unterzeichnen lassen.

Diese Bescheigung geht dann an die Schulleitung, die damit den nötigen Nachweis zu den Akten legen kann ohne den Namen des Arztes zu kennen.

Viele Grüße
Konstantin


Moin Konstantin,

interessanter Hinweis.
Beliebige staatliche Stelle....

was kann denn eine solche "beliebige staatliche Stelle" sein?

Mir fehlt da (für diese Fall) die Phantasie, vielleicht Anderen auch?

Was ist da gemeint? (zumal es tausend staatliche Stellen gibt, die zu allererst immer einwenden, und es auch so gelernt haben, dass sie "dafür" explizit nicht zuständig sind - und mit "versuchen sie es doch mal dort und dort" verneinen. Hab ich nach 5 Stellen in einer Angelegenheit mal durchgemacht, wo ich abschließend wieder bei der ersten Stelle herausgekommen bin.)

Gruß Brutus

--
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