Flieht, solange ihr könnt, es drohen Gefängnis plus mehrfache hohe Geldstrafen!
Um es kurz zu machen, das ist der eindeutige Handschrift eines Terrorstaates:
Die mir unterdessen zugesandte
KI Antwort auf Deine Frage:
Es heißt wer als Eltern der Impfpflicht gegen Masern seiner Kinder nicht nachkommt hat mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 2500 Euro zu rechnen.
Angenommen ein Elternpaar hat 5 Kinder alle schulpflichtig. Da sie aus allgemein bekannten Gründen auf diese Masernimpfung ihrer Kinder nie eingehen werden, bekommen sie pro Kind also 2.500 Euro Strafe. Ist das damit erledigt oder wird das Ordnungsgeld im nächsten Schuljahr wiederholt?
KI Antwort:
Die Frage zielt darauf ab, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes von 2.500 € pro Kind (insgesamt 12.500 €) die Angelegenheit endgültig abschließt oder ob bei fortgesetzter Pflichtverletzung (z. B. im nächsten Schuljahr) erneut ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann.
Rechtliche Einordnung:
In Deutschland ist die Impfpflicht gegen Masern im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt (seit März 2020). Konkret geht es um den § 20 Abs. 9 IfSG. Die zuständigen Behörden (in der Regel die Gesundheitsämter) können die Einhaltung dieser Pflicht durch Zwangsgeld (umgangssprachlich oft „Ordnungsgeld“ genannt) durchsetzen.
Die zentralen Punkte zur Wiederholung:
Keine einmalige Strafe für einen Dauerzustand: Die Impfpflicht ist eine andauernde Pflicht. Solange die Kinder nicht geimpft sind und keine medizinische Kontraindikation vorliegt, besteht die Verpflichtung fort. Die Zahlung eines einmaligen Ordnungsgeldes macht die Pflicht nicht rückwirkend oder zukünftig ungültig.
Wiederholung möglich: Die zuständige Behörde kann das Ordnungsgeld wiederholt festsetzen, wenn die Eltern ihrer Pflicht weiterhin nicht nachkommen. Dies kann jährlich, halbjährlich oder sogar in kürzeren Abständen geschehen, bis die Impfung nachgeholt wird.
Rechtliche Absicherung der Behörde: Die Androhung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes dient der Durchsetzung der Impfpflicht. Wenn ein Ordnungsgeld gezahlt wird, die Impfung aber unterbleibt, liegt weiterhin ein rechtswidriger Zustand vor. Die Behörde wäre rechtlich verpflichtet, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, andernfalls würde sie ihre gesetzliche Pflicht zur Durchsetzung der Impfpflicht verletzen.
Grenzen der Wiederholung: Es gibt eine Grenze der Verhältnismäßigkeit. Das wiederholte Festsetzen immer neuer Ordnungsgelder wäre nicht unbegrenzt möglich. Die Rechtsprechung sieht jedoch klar vor, dass ein Beharrungsunwille der Eltern durch die Wiederholung gebrochen werden soll. In der Praxis droht nach mehreren vergeblichen Versuchen die Anordnung von Ersatzzwangshaft (Höchstdauer 2 Jahre, (Anm.: Entspricht dem Charakter eines Pharmakontrollierten Terrorstaates) § 96 IfSG i.V.m. § 913 ZPO – sinngemäß, direkte Ersatzzwangshaft ist im IfSG nicht explizit geregelt, aber über die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts möglich; die Behörde könnte die Festsetzung eines Zwangsgeldes androhen und bei Nichtzahlung dessen Festsetzung betreiben, bei Uneinbringlichkeit die Anordnung von Ersatzzwangshaft beantragen; die Haft selbst dient dann der Beugung des Willens, nicht der Bestrafung der vergangenen Zahlungsunfähigkeit; dies ist aber eine extreme Eskalationsstufe).
Fazit für Ihre Frage:
Nein, mit der Zahlung von 5 x 2.500 € = 12.500 € ist die Sache nicht endgültig erledigt. Die Behörde wird im nächsten Schuljahr (bzw. im nächsten Prüfungszeitraum, den sie festlegt) erneut prüfen, ob der Impfstatus vorliegt. Da die Eltern sich weigern, werden sie erneut Aufforderung mit Androhung eines neuen Ordnungsgeldes (oder einer höheren Summe) erhalten. Es besteht also die reale Gefahr, dass jedes Jahr erneut ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, bis die Impfung nachgeholt ist oder andere Maßnahmen (wie die erwähnte Ersatzzwangshaft) ergriffen werden.
Wichtig: Die konkrete Höhe des Ordnungsgeldes (2500 €) ist der maximale Rahmen, den das IfSG vorsieht (§ 73 Abs. 1a Nr. 7 IfSG: Bußgeldvorschrift). Tatsächlich kann die Behörde den Betrag auch niedriger ansetzen, muss aber bei Wiederholung den beharrlichen Verstoß berücksichtigen. Die oben beschriebene Praxis der Wiederholung ist jedoch die rechtliche Regel, nicht die Ausnahme.
KI----ENDE
Aus der Ausschußsitzung und einer Anregung vom B90/Grünen Vertreter ging hervor:
Wir fangen erstmal mit den Kindern an.
Sukzessive greift das in Kombination des digitalen Impfpasses und digitale Patientenakte auf eine automatisierte Erinnerung für all Jene, die sich der Impfung verweigern, alle nach 1970 Geborenen!
Digitalisiert - automatisiert KI gesteuert.
Ordnungsgeld-Knöllchen und Gefängnisaufenthaltsplanung und -Einweisung genauso automatisiert, für all jene, die noch Lesen können!
George Orwells 1984 war kalter Kaffee gegen das, was B90/Grüne mit Sabber im Mund absondern!
Der einzige echte Unterschied zum vollendeten Terrorstaat ist der Umstand, dass sie zu feige sind, es vorn draufzuschreiben!
Die Ausschußsitzung lohnt sich anzuschauen.
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7657019
Es ist eine Theatervorstellung.
Dem Petenten wird genau in dem allerletzten Moment, als keine vorherige rechtliche Lösung vor der Sitzung mehr machbar ist, wegen von ihm ausgehender "(Terror-?)gefahr" der Zutritt verweigert!
Nur so konnte er persönlich nicht teilnehmen!
An der Stelle konnte was das Ergebnis anbelangt eigentlich schon abschalten!
Das ist also das "demokratische Mittel" Petitionsausschuss!
Wer Zeit hat, kann ja mal die jeweiligen Sprechzeiten tabellarisch protokollieren.
Welche Zeit steht dem Petenten (als Vertreter der 38.000 Zeichnenden und wahrscheinlich direkt Betroffenen) zu, und welche Zeit jenen die ihre Zeit nur dort ableisten?
Wieso bekommen Parteien egal wie viele Wähler sie repräsentieren dieselbe Rededauer?
Demokratisch wäre, dass die Rededauer sich an dem Wahlergebnis orientiert.
Denn anderfalls ergibt sich der Eindruck, einer zum Petenten oppositionellen Meinung von Gruppen die letztlich in der Bevölkerung vollkommen unterrepräsentiert sind und erkennbar medizinisch weit unterhalb der Laiendarstellerschaft spielen.
Es haben offensichtlich (ausgesuchte) Blinde über Farbe zu diskutieren!
Die Protagonisten gegenüber der Partei des Petenten sind erkennbar hass- und selbstverliebtheitserfüllt (Narzismus pur) und in einer Trance reinster Pharmabenebelung!
Dabei wird deutlich:
1. wie kommt der Gegenüber des Petenten eigentlich an diese Stelle, dort zu sitzen
(er durchläuft eine Qualifikations und Selektionstortour, wobei freilich stets die Personalabteilungen oder Titelausstellenden das Ventil sind, die aussieben)
Wen lässt die Personalabteilung durch? Jemanden, der authentisch kritisch an jede Fragestellung herangeht oder der, der alle Vorgaben "von Oben" rückfragefrei akzeptiert oder sogar noch lauter wiederholt oder gar Dritte mit seinem Besoffenheitswahn ansteckt? klar, kritische Zeitgenossen werden herausgesiebt)
2. Die genaue Anzahl der aktuell ausgestellten Zugangsberechtigungen für Lobbyisten im Deutschen Bundestag ist nicht statisch und ändert sich regelmäßig. Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Bundestages sowie Berichten von Transparenzorganisationen lag die Zahl der Lobbyisten mit dauerhaftem Hausausweis in den letzten Jahren zwischen etwa 5.000 und 6.500.
2.
a) was machen die da?
b) in welcher Beziehung stehen die Fragestellenden der sonstigen Parteien (außer AFD) zu diesen Lobbyisten.
Begründung:
Wenn die dem Petenten gegenüberstehenden Personen unisono ein Vokabular benutzen das doppelt rot fett unterstrichen 1:1 aus dem Thinkthank-Vokabular der Pharmabranche kommt, dann sagt das über den dieses Vokabular (zB vulnerable Gruppen - Gedöns) Benutzenden mehr aus, als er freiwillig von sich je preisgeben möchte.
PS
im Ausgangspost war die KI Konversation verlinkt, dass allein dieses für Familien mit Kindern (Art.6) Grundgesetzwidrige Ordnungsgeld das Gesetz letztlich negieren müsste.
Die schmieden also das Eisen solange es noch heiß ist, ahnend, dass die (Pharma-)Party eh nur von kurzer Dauer ist.
Leserbrief den ich hier noch ranhänge
Pandremix (Schweinegrippe Impfstoff von vor paar Jahren)
Nebenwirkung Narkolepsie!
Wer kontrolliert eigentlich das Paul Ehrlich Institut dahingehend, dass all die gemeldeten Nebenwirkungen einmal überhaupt dort landen (im Land der Briefwahlfälschungen)
Braucht es nicht vielmehr eine bitcoininfrastrukturgleiche Datenerfassung über Nebenwirkungen?
Leserbrief 2
Hinweis auf die sogenannte (peer reviewed-) Kontrollbehörde der medizinischen Veröffentlichungen
Da werden 5 Hanseln selbst gewürfelt hingesetzt, die behaupten, Kraft ihrer über allem und Jeden stehenden Unabhänigkeit und Allwissenheit entscheiden zu können ob eine medizinische Veröffentlichungen Ihrer Kritik standhalten.
Da frage ich mich:
Woraus generieren diese "peer reviewer" ihr Einkommen?
Aus der Antwort wird sich ergeben, dass diese 5 freilich Teil des Systems, in dem Fall Pharma-Systems sind.
In dem Zusammenhang sei an den Fall der Veröffentlichung in einer dieser "medizinischen Fachzeitschriften" erinnert, als es um die anästesiefreie und bohrerlose Behandlung von Zahnerkrankungen (wie Karies) geht.
Die "peer reviewer" gaben dieser fachlich tadellosen einwandfreien und belegten Veröffentlichung ihren Segen nicht!
Die Rückfrage beim Veröffentlichenden klärte das schnell auf.
"Der Pharmabranche wären Millionen flöten gegangen.
Die nicht verkauften Anästetika erwirtschaften denen keine Gewinne."
Die "peer reviewer" sicherten den Fortgang dieser Gewinne und jetzt kann man auch erahnen, woher sie ihre Bezüge direkt oder indirekt bekommen.
Veröffentlicht hat diesen Artikel u.A. ein beteiligter Zahnarzt aus Libyen.
In Libyen wird seit Jahrzehnten (unter Gaddafi) nahezu kein Anestätikum bei der Zahnbehandlung eingesetzt. Und auch kein Boher! Mit Laser lässt sich dies alles schmerzfrei und präziser leisten und die Zahnsubstanz bleibt im Gegensatz zu Bohren auch besser erhalten!
Sowas will man natürlich nicht "peer reviewen" am Ende gehen auch noch den Beteiligten (und Vorfinanzierern) der Bereitstellung von Implantaten Einnahmen verloren?
Quintessenz:
Weltreise mit den Kindern ist nicht nur billiger und schöner sondern vor Allem streßfreier!
Das ist der Grund - warum sie abhaun!
Und dass sie das nicht jedem erstbesten "Fluchthelfer" aufs Brot schmieren - selbsterklärend, wenn man die KI Antwort liest!!
Wenn ein "Ordnungsamt" (oder zuständige staatliche Einrichtung) eine Familie kennt, die soviel Vermögen hat, dass sie eine Flucht umsetzen kann, und einem Fluchthelfer anbietet, einen Anteil am per Beugungshaft erzwungenen Ordnungsgeld zu erhalten - dann ist das auch ein schönes Zubrot für so einen Fluchthelfer am anderen Ende der Welt, ohne sonstige Möglichkeiten auf Deutsche Löhne!
(Man erinnere sich wie viele Geflüchtete in den USA von unmittelbar vorher nach den USA Geflohenen übers Ohr gehauen worden - vgl. Film "In einem fremden Land")
Immerhin hat die Krake den Krieg, koste es, was es wolle, befohlen. Und auf der anderen Seite hat sie befohlen, die Mittel für diesen Krieg dem Volk abzupressen!
Hier steht die Gebrauchsanleitung dafür!
Für die Krake ist das nichts Neues - aber für alle Anderen!
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![[image]](https://s1.directupload.eu/images/260831/dr2oig5v.png)
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27