Wie das halt so heißt. (mT)

DT, Montag, 02.02.2026, 13:29 (vor 3 Tagen) @ SevenSamurai2774 Views

Altersteilzeit Phase I, Phase II, etc.

Es gibt da verschiedenste Ansätze, bzgl. Steuer, bzgl. Krankenversicherung usw.
Wenn die knapp 1 Mio EUR (Teamleiter Daimler, 180 kEUR p.a., gut 5 Jahresgehälter) auf einen Schlag ausbezahlt würde, wäre ja die Hälfte weg für den gefräßigen Staat. Mit 500 kEUR mit 55 kommt man nicht so weit, es sei denn man würde es in BAT anlegen zum Minimum Ende 2023 und 10% Dividendenrendite kassieren. Dann hätten sich die 500 kEUR bis jetzt verdoppelt und würden im Jahr 50000 EUR Dividende minus Steuern + SolZ zahlen, also ca 37500 EUR, macht ca 3000 EUR netto im Monat.

Dann muß man sehen, ob damit große Sprünge möglich sind, für die Innenkabinen bei den Kreuzfahrten geht das vielleicht noch.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/alter...

Für wen kommt die Altersteilzeit in Frage?

Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden hierbei mitberücksichtigt. Zu beachten ist, dass die Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann.
Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Die versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB III) wird fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechend dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) das Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.

Arbeitszeit halbieren – verschiedene Zeitmodelle sind möglich

Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Dies kann zum Beispiel mit halben Arbeitstagen oder weniger Arbeitstagen pro Woche realisiert werden.
Blockmodell: Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet.
Anderes Modell: Die genaue Verteilung der Arbeitszeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren. So ist zum Beispiel auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit / Arbeitstage möglich

Wie berechnet sich das Gehalt bei der Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden. Zu beachten ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können.

Der Betrag wird in der späteren Steuererklärung zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.


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