Ich habe das nicht ohne Grund geschrieben.
Ich bekomme regelmäßig, wenn ich die SVS anschreibe eine Meldung der SVS mit folgendem Inhalt:
Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Nachricht gilt mit xx.xx.2025 als rechtswirksam eingebracht, wenn sie die Bedingungen erfüllt, die dafür in der Erreichbarkeitskundmachung der SVS vorgesehen sind. In diesem Fall werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Wenn Ihre Nachricht nicht rechtswirksam eingebracht wurde, erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme oder Erinnerung durch die SVS.
Was sich hinter dem Begriff der Erreichbarkeitskundmachung verbirgt ist noch eine ganz andere Geschichte.
Ich beziehe eine Pension der SVS, bin Deutscher und lebe in der Karibik. Es wäre alles so einfach, wenn die Sesselfurzer etwas Hirn hätten. Man hat auf SVSgo umgestellt. Dazu benötigt man aber die ID-Austria. Als Deutscher könnte ich die zwar auch bekommen, müsste aber um diese zu beantragen aus der Karibik nach Österreich reisen. Nein Danke.
Ich habe meine E-Mail-Adresse mit einem Zertifikat versehen und kann so an dem verschlüsselten E-Mail-Verkehr teilnehmen.
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Fred