ja, das müßte so funktionieren
Nießbrauch ermöglicht sehr viele Gestaltungsvarianten.
Bei Deinem Beispiel sind die Einkünfte (Überschuß der Einnahmen über den Ausgaben) natürlich Einkünfte der Kinder. Da sie das Geld nicht ausgeben, müßte es angespart werden, in dem Fall vom Vormund (den Eltern) im Sinne der Kinder - spart auch Erbschaftssteuer, falls Beträge über die Freibeträge hinausgehen.
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.