Das ist absolut korrekt, Gernot. (mT)

DT, Montag, 24.02.2025, 16:07 (vor 303 Tagen) @ Gernot2302 Views

Danke für die Korrektur!

Unabhängig heißt ja gerade, daß er keiner Partei angehört, somit gäbe es keine Partei
für eine Zweitstimmenliste, somit wären also unabhängige Kandidaten nach dem neuen Wahlrecht
per se ausgeschlossen. Guter Punkt! Verfassungsbruch! Denn nach dem gesplitteten Erst/Zweitstimmenwahlrecht sollte ja gerade auch ein unabhängiger Kandidat eine Chance haben.

Das geänderte Wahlrecht sollte keinen Bestand haben. Es war sowieso nur gegen die Bayern und die CSU gemünzt. Daß gestern abend im Propagandafunk dann noch ein "Experte" behauptet hat, ausgerechnet "die Bayern" hätten die Wahlrechtsänderung so vorangetrieben, ist eine Falschbehauptung und konterkariert die Realität. Denn genau die Bayern und die CSU bzw. die CDU im Westen trifft es am Härtesten, dazu noch einige AfD Kandidaten im Osten.


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