Raub ausländischer Vermögen durch den Westen

Manuel H., Samstag, 04.02.2023, 14:35 (vor 447 Tagen)4053 Views
bearbeitet von Hausmeister, Samstag, 04.02.2023, 17:08

In den USA wurde gerade bestimmt, das einem russischen Oligarchen konfiszierte Geld der Ukraine zu schenken. [grammatisch-inhaltliche Berichtigung durch den Moderator]
Zahlreiche Vermögenswerte der Russischen Föderation bleiben "eingefroren", es wird jetzt an gesetzlichen Grundlagen gebastelt, um auch dieses Geld den ukrainischen Oligarchen zu schenken.

Wie war das denn früher?

Als die BRD die DDR annektierte, wer bekam das staatliche Gold der DDR und deren Vermögenswerte? Wer bekam die Verbindlichkeiten der DDR?

Als das Deutsche Reich Polen annektierte, wer bekam das polnische Gold? Da hab ich zumindest mal gelesen, dass es vom Deutschen Reich "geraubt" wurde. Wenn bei einer Annexion die Aneignung der Vermögenswerte Raub ist, was war dann die Aneignung der Vermögenswerte der DDR durch die BRD?

Was passierte eigentlich mit den Verbindlichkeiten des nun annektierten polnischen Staates? Hatten die nun die vom Feind anerkannte Exil-Regierung Polens in London an der Backe? Oder hat das Deutsche Reich die auch übernommen?
Zumindest würde das erklären, weshalb die Verbindlichkeiten des Deutschen Reiches an das Feindes-Ausland von 1939 bis 1945 um Faktor X gestiegen sind.

Es muß doch dabei irgendwie Regeln geben oder wenigstens historische Erfahrungen.

Mir ist schon klar, der Westen kann machen, was er will. Aber er achtet doch zumindest auf einen irgendwie rechtsstaatlichen Anstrich, sonst würde er nicht mit solch formaljuristischen Begriffen jonglieren wie "eingefroren" "unter Treuhand gestellt" usw.

Klar, der Westen begeht ein Kriegsverbrechen nach dem anderen, aber Kriegsverbrechen sind definiert. Es gibt Regeln für die Kriegsführung, werden die gebrochen, handelt es sich um Kriegsverbrechen. Da muß es doch im wirtschaftlichen Leben Entsprechungen geben. Ab wann kann man das Volksvermögen der Russen einfach einsacken, ab wann kann man Verträge brechen und die vereinbarten Vertragsstrafen nicht zahlen, ab wann kann neben staatlichen Vermögen auch zivile Vermögen ersatzlos rauben, bloß weil die Leute rechtsstaatlich einem (nicht einmal als solcher erklärter) Feindstaat angehören?


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