Meine Fragen waren komplett klar und unmißverständlich.

FOX-NEWS, fair and balanced, Sonntag, 03.07.2022, 14:34 (vor 635 Tagen) @ paranoia1598 Views

Hätte der ein Konto bei einer (innnereuropäischen) "Dissidentenbank", hätten dann andere Banken das Recht den Zahlungsverkehr zu verweigern?


Diese Frage ist leider unkonkret. "Zahlungsverkehr zu verweigern" ist unspezifisch, denn darunter könnte auch der Empfang einer Zahlung fallen.

Zahlungsverkehr sind die Ein- und Ausgänge, was ist daran unspezifisch?

Es gibt auch kein Recht, für sanktionierte Personen den "Zahlungsverkehr zu verweigern", es gibt ein klares Verbot, Überweisungen zu Gunsten einer entsprechend sanktionierten Person auszuführen. Ein Wahlrecht gibt es nicht.

Auch das habe ich betont: Die Annahme ist, daß sich alles im LEGALEN Rahmen bewegt.

Ich wiederhole die Frage also nochmal: Was sind die Gründe, die es einer Bank erlauben sollen, einem Kunden, der keinen Sanktionen o.ä. unterliegt, den Zahlungsverkehr zu verweigern, wobwohl KEIN Rechtsverstoss vorliegt? Kann die Deutsche Bank z.B. sagen: Von der (hier fiktiven) Dissidentenbank nehmen wir keine Eingänge an, das schädigt unseren Ruf?

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...


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