Deine Frage zum Zahlungsverkehr im Sanktionsfall

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Sonntag, 03.07.2022, 11:06 (vor 660 Tagen) @ FOX-NEWS1667 Views

Hallo FOX-NEWS,

Es ging ganz klar um Bürger eines EU-Staates, denen finanzielle Dienstleistungen ob seiner legalen politischen Aktivitäten versagt werden.

Ich lenke nicht ab. Ich habe Deinen Beitrag gelesen und Deine konkrete Frage beantwortet - ohne Berücksichtigung irgendwelcher Nebenbedingungen aus Vorbeiträgen.

Hätte der ein Konto bei einer (innnereuropäischen) "Dissidentenbank", hätten dann andere Banken das Recht den Zahlungsverkehr zu verweigern?

Diese Frage ist leider unkonkret. "Zahlungsverkehr zu verweigern" ist unspezifisch, denn darunter könnte auch der Empfang einer Zahlung fallen.

Es gibt keine "Dissidentenbanken".
Es gibt auch kein Recht, für sanktionierte Personen den "Zahlungsverkehr zu verweigern", es gibt ein klares Verbot, Überweisungen zu Gunsten einer entsprechend sanktionierten Person auszuführen. Ein Wahlrecht gibt es nicht.

Gruß
paranoia

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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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