Dazu etwas aus Österreich

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 06.03.2022, 21:40 (vor 794 Tagen) @ Manuel H.1326 Views

Ich werde immer wieder um Klärung von meinen rumänischen Nachbarn angesprochen. Daraufhin hab ich am 1. März an das österr. Gesundheitsministerium geschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich in Rumänien lebe und aufgrund meiner deutschen Sprachkenntnis leichter mit Ihnen kommunizieren kann, werde ich in meinem Umfeld von verschiedenen Bekannten um Hilfe gebeten, was detaillierte Fragen zum neuen Impfgesetz betrifft. Dabei handelt es sich um rumänische Staatsbürger.

Jedes Gesetz, ungeachtet, ob es in Deutschland, Österreich oder in Rumänien erlassen wird, wird von den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen begleitet, die einige Zeit nach der Veröffentlichung des Gesetzes publiziert werden. Leider ist es mir nicht gelungen, diese Durchführungsbestimmungen im Internet ausfindig zu machen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um rasche Beantwortung der nachstehenden Fragen, da diese für die Betroffenen erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehen könnten, wenn sie in Unkenntnis belassen würden.

Die Formulierung im Gesetz ist nicht eindeutig, ich zitiere:
§ 1. (1) Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a des Meldegesetzes 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992, verfügen, ....
Niemand kann erkennen, ob es sich hier um einen Hauptwohnsitz oder um einen Nebenwohnsitz handelt, das ist nicht ausdrücklich erwähnt.

Sämtliche der drei Fragen beziehen sich auf Personen, die alle nicht geimpft, aber innerhalb der damit verbundenen Frist negativ getestet worden sind. Die ersten beiden Fragen betreffen Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit, die eine Arbeitsaufnahme in Österreich beabsichtigen. Die dritte Frage betrifft mich als österreichischen Staatsangehörigen.

Frage1):
Betrifft das neue Gesetz zur Impfpflicht auch Personen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Österreich haben, also sich weniger als 182 Tage im Jahr in Österreich aufhalten, und deshalb mit Hauptwohnsitz in Rumänien und in Österreich nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind?

Frage 2):
Wenn eine Person, die in Österreich weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnsitz gemeldet ist und sich neu anmeldet, und die nicht geimpft , aber getestet ist, innerhalb welcher Frist muss diese Person diese Impfung in Österreich nachweisen oder sich impfen lassen? Ab dem Ankunftstag resp. ab dem Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, oder existiert da eine gewisse "Schonfrist" von z.B. einem Monat oder länger?

Frage3):
Damit ich als österreichischer Staatsbürger bei meinem Vaterhaus in Österreich periodisch nach dem Rechten sehen kann, muss ich mich nach 70 Jahren mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Österreich abmelden, um dem Risiko der finanziellen Bestrafung aufgrund nicht erfolgter Impfung zu entgehen? Der Vollständigkeit muss ich dazu sagen, dass ich seit dem Jahre 2003 in Rumänien gemeldet bin und meinen Mittelpunkt der Lebensinteressen dort habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,
da es sich um eine Ausnahmesituation handelt, die es nach Ende des 2. Weltkriegs noch nicht gegeben hat, bitte ich um umgehende Information, wie diese Fragen zu beantworten sind. In vorbildlicher Weise hat auf andere rechtliche Fragen das Innenministerium bereits am darauffolgenden Tag nach meiner Mailanfrage geantwortet, aber auf diese Fragen konnten sie nicht antworten, weil die nicht in deren Ressort fallen.

Ich gehe davon aus, nachdem dieses Gesetz am 4. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, dass nun nach mehr als drei Wochen diese von mir angesprochenen Punkte klar geregelt sind und ich darauf eine rasche und vor allem verbindliche Antwort bekommen kann.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort kam natürlich nicht, so wie beim Innenministerium bereits am nächsten Tag. Daraufhin habe ich am Freitag dort angerufen. Die Antwort war ja berauschend.

Also, der Mann meinte, seiner Einschätzung nach gälte das für jeden Wohnsitz. Aber das sei nicht rechtsverbindlich, was er da sagt. Dazu musste er eingestehen, dass bis heute, also 4 Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes, noch keine Durchführungsbestimmungen bekannt seien.

Ich soll nun bis zum 8. März abwarten, da würde wieder das Gremium tagen, dass die Marschrichtung vorgibt. Jeder hofft, dass sich dann eine neue Richtung abzeichnet, weil ja auch ein neuer Gesundheitsminister dran ist.

Ich hab mich teilweise kugelig gelacht bei der Argumentation dieses Mitarbeiters des Ministeriums. Ich hab ja auch zwischen den Zeilen gelesen, dass jeder froh wäre, wenn der Spuk bald vorbei wäre.

Zum anderen Thema, bezüglich Annäherung Österreichs an die Nato, da konnte ich so manches in fb nachlesen.

Ich hab dort klar gemacht, dass in dem Fall, wenn Österreich seine Neutralität, die durch den Staatsvertrag im Jahre 1955 besiegelt wurde, aufgibt und der Nato beitritt, ich meine nun 70 Jahre andauernde österr. Staatsbürgerschaft zurückgeben würde. Einmal habe ich mich für mein Land öffentlich entschuldigt. Ein zweites Mal wird das nicht passieren.

Die Entschuldigung kam damals für das:
https://www.facebook.com/ambrusbe/videos/630095761539206

Die Kommentare darauf gehen in die selbe Richtung.


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