Frage: welchen Verstoß wirft man den Spaziergängern eigentlich genau vor? (mT)
Die bis gestern gültige Coronaschutzverordnung schrieb zB keine Maskenpflicht draußen vor. Wenn das Abstandsgebot von 1.5m eingehalten ist (und danach sah es ja auf den Bildern von Hannes und anderen aus), ist auch nichts auszusetzen.
Die Diktion "verbotene weil unangemeldete Versammlung" verstößt ja wohl klar gegen GG Art. 8:
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Ich kann nirgends sehen, daß bis gestern Absatz 2 von Artikel 8 zum Einsatz käme.
Ab heute könnte der Gesetzgeber argumentieren mit der neuen Coronaschutzverordnung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einsc...
"Ab dem 28.12.21: nur Geimpfte und Genesene mit max 10 Personen".
Ob das gut ist oder nicht kann jeder selber entscheiden, aber bis gestern GALT DIESE VERORDNUNG nicht.
Also auf welche Grundlage bezieht sich die Polizei mit ihren Prügelorgien zB in Bautzen und anderenorts?
Das ganze ist auch in den Verwaltungen umstritten:
"Stadtverwaltung Kaiserslautern befürchtet absichtliche Missachtung der Abstandsregeln
Das hätten die Erfahrungen an diesem Montag gezeigt, als sich dem Protestzug gegen die Coronamaßnahmen rund 1.500 Teilnehmer angeschlossen hatten. Die Stadt befürchtet nach eigenen Angaben, dass bei weiteren Veranstaltungen dieser Art ganz bewusst gegen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln verstoßen wird. In der Westpfalz ist Kaiserslautern die erste Kommune, die die Montagsspaziergänge verbietet. Mehrere andere in der Vorder- und Südpfalz haben das bereits getan.
Pirmasens hält Verbot der Corona-Spaziergänge für rechtswidrig
Stattdessen plant die Stadt Pirmasens vorerst nicht, die sogenannten Montagsspaziergänge zu verbieten. Sie weist darauf hin, dass eine Versammlung nur aufgelöst oder verboten werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Auch eine fehlende Anmeldung rechtfertige kein Verbot. Deshalb sei ein Verbot möglicherweise rechtswidrig.
Die Veranstaltungen in Pirmasens wurden nach Angaben der Verwaltung dauerhaft von Polizei und Behörde überwacht und verliefen komplett friedlich. Sollte sich die Situation jedoch verschärfen, hält auch die Pirmasenser Verwaltung eine Auflösung der sogenannten Spaziergänge für möglich."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/stadt-kaiserslautern-verbi...