Bei mir ist es "das Hausrecht des Arbeitgebers", was gilt, das schrieb ich schon hier. Wäre sehr vorsichtig an Deiner Stelle, mit so einer Aussage. Eine gefeuerte Klofrau kann ja ggf. klagen? :-( owT

Hannes, Dienstag, 28.12.2021, 01:59 (vor 1513 Tagen) @ Manuel H.4576 Views

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