Einfache Definition von "Vollgeld" .. [edit]

Beo2, NRW Witten, Samstag, 13.11.2021, 16:19 (vor 1531 Tagen) @ Morpheus2954 Views
bearbeitet von Beo2, Samstag, 13.11.2021, 16:51

VOLLGELD ist jedes Zahlungsmittel,
_ 1) welches aus an sich wertlosem Material (Papier oder digital) hergestellt wird UND
_ 2) welches keinerlei Deckung durch irgendein anderes Zahlungsmittel bedarf, um eben weit- und landläufig als Zahlungsmittel akzeptiert zu werden.
Dies trifft in vollem Umfang auf das staatliche ZB-Geld zu, welches zugleich das Bilanzierungsmittel (inkl. der GuV-Rechnung) und das hiernach bemessene Steuerzahlungsmittel ist und sein MUSS.

Da es an und für sich ein wertloses Ding ist, kann es sich nur um ein spezielles Dokument handeln, u.z. ein Dokument über einen Kredit (Schuldschein) und zugleich über einen legitimen Leistungsanspruch (Gutschein). Dieser Zusatz gilt jedoch auch für alle (sekundären) Derivate eines Vollgeldes .. so z.B. für das Giralgeld der GBanken.
Dabei spielt es keine wesentliche! Rolle, ob der zugrunde liegende Kredit zinslos gewährt wurde, oder verzinst.

Das staatliche Vollgeld muss ohne Ausnahme das Ding sein,
_ 1) womit der Staat all seine Bediensteten und all seine Lieferanten bezahlt, UND,
_ 2) womit er sich selbst von seinen Bürgern bezahlen lässt.
Nur dann KANN es nachhaltig funktionieren.

Das Ganze erscheint deshalb so kompliziert, weil wir 3 Ebenen oder Etagen im Währungssystem einwandfrei unterscheiden müssen:
_ 1) die Ebene des Staates und seiner Zentralbank,
_ 2) die Ebene der privaten Geschäftsbanken, und
_ 3) die Ebene der Nichtbanken (Bankkunden) .. d.h. der Realwirtschaft, d.h. die Ebene des eigentlichen Wirtschaftens. Die beiden oberen Ebenen sind "nur" Ebenen der gesamt-/volkswirtschaftlichen Buchführung.

Und hieraus darf man kein verquirltes Gulasch machen.
Mit Gruß, Beo2


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