Noch einmal

Zweistein, Sonntag, 17.10.2021, 18:36 (vor 919 Tagen) @ nereus726 Views

Du (VN) kannst aus deinem Haftpflichtversicherungsvertrag, egal ob KfZ-, Privat-, Gewerbe,-Hunde-oder sonst eine -haftpflichtversicherung keine eigenen Ansprüche stellen.

Grundlage einer jeden Haftpflichtversicherung ist der §823 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum
oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

es geht immer um einen Dritten, den anderen eben.

Ich weiß nicht, wodurch du deine Argumentation begründen willst.

Zweistein


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