ich vermute, Ordnungswidrigkeit

Manuel H., Freitag, 17.09.2021, 12:31 (vor 954 Tagen) @ Ankawor5081 Views

Der Gewerbetreibende muss in seinen vom Staat lizensierten Räumen die Maskenpflicht durchsetzen. Wird er erwischt, dass er das nicht getan hat, droht ein empfindliches Ordnungsgeld, im Wiederholungsfall Entzug der Lizenz.

Diese Verordnungen sind illegal und verfassungswidrig und würden einkassiert, wenn wir noch einen Rechtsstaat hätten.

Im ersten Schritt wird man lediglich beschuldigt, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Im Ordnungswidrigkeiten Verfahren sollte man sich dann beraten lassen, bei "richtiger" Argumentation ist eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten. "Maske war nur versehentlich verrutscht", "Am Anfang hatte der Kunde die Maske ordnungsgemäß auf". Niemand kann erwarten, dass ein kundenfrequentiertes Geschäft bei allen Kunden in jeder Minute erkennen kann, ob der Verordnung in allen Details und von allen Kunden Genüge getan wird.

Strafrechtlich wird das Ganze nie.


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