Hinweise: Welche Daten enthält die Sonderauswertung?

InflationDeflation, Mittwoch, 07.07.2021, 00:39 (vor 1048 Tagen) @ FOX-NEWS3238 Views
bearbeitet von InflationDeflation, Mittwoch, 07.07.2021, 01:00

Hinweise

Welche Daten enthält die Sonderauswertung?
Bei den vorläufigen Daten handelte es sich um zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. Der Meldeverzug unterscheidet sich für die einzelnen Bundesländer zum Teil deutlich.
Um aktuelle und vergleichbare Daten anbieten zu können, wurde ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten eingesetzt. Dabei wird die zu erwartende Anzahl an Sterbefällen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Sterbefallmeldungen hochgerechnet. Die Sterbefallzahlen für diese Wochen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt sowohl geringfügig höher als auch geringfügig niedriger sein. Für Deutschland insgesamt lassen sich mit diesem Vorgehen Sterbefallzahlen nach etwa einer Woche abbilden. Für alle Bundesländer liegen untereinander vergleichbare Ergebnisse der Hochrechnung nach etwa vier Wochen vor. Hier enthalten demnach die letzten sechs dargestellten Wochen Schätzwerte.
Daten, die keine Schätzwerte enthalten, können sich durch besonders verzögerte Sterbefallmeldungen noch leicht erhöhen. Dies betrifft den Zeitraum vor den letzten neun dargestellten Wochen (Deutschland) bzw. vor den letzten sechs dargestellten Wochen (Bundesländer).
Die Daten für 2020 wurden bei der Veröffentlichung am 20.04.2021 letztmalig durch Nachmeldungen ergänzt und werden Mitte des Jahres 2021 mit den endgültigen, plausibilisierten Daten ausgetauscht.

Wie funktioniert die Schätzung?
Ausgangspunkt der Schätzung ist die Anzahl der Sterbefälle einer bestimmten Sterbewoche, die dem Statistischen Bundesamt bis zum Hochrechnungszeitpunkt übermittelt wurden. Die Schätzung basiert auf den beobachteten Mustern für den Meldeverzug aus der Vergangenheit – der Anteil tatsächlich eingegangener Sterbefallmeldungen beträgt mindestens 80 %. Orientierungswert ist jeweils die Zahl der Sterbefälle, die nach zehn Meldewochen vorgelegen hat. Nach zehn Wochen liegen in der Regel in allen Bundesländern mehr als 99 % aller Daten im Vergleich zum endgültigen Stand vor. Das beobachtete Muster für den Meldeverzug nach einer, zwei, […], neun Wochen wird alters-, geschlechts- und bundeslandspezifisch für die Hochrechnung genutzt.
Um auch kurzzeitige Änderungen im Meldeverhalten zu berücksichtigen, wurde in der Schätzung zusätzliche eine Korrelation zwischen dem jeweils erreichten Stand der Sterbefälle und dem nach 10 Wochen vorliegenden Stand berücksichtigt. Liegen also nach kurzer Zeit vergleichsweise viele Sterbefälle vor (Indiz für: Meldeverzug verringert sich), wird die Hochrechnung etwas nach unten angepasst. Liegen nach kurzer Zeit vergleichsweise wenige Sterbefälle vor (Indiz für: Meldeverzug verstärkt sich), wird die Hochrechnung etwas nach oben angepasst. Bei Testrechnungen konnte mit diesem Vorgehen die Genauigkeit der Hochrechnung noch einmal verbessert werden im Vergleich zu einem Vorgehen, bei dem der Meldeverzug durchweg als konstant angenommen wird.
Die Herangehensweise zur Schätzung wird fortlaufend optimiert und auf Änderungen im Meldeverhalten hin angepasst.

Wie genau ist die Schätzung?
Sterbefallzahlen auf Basis der Schätzung für die letzte (aktuellste) dargestellte Kalenderwoche haben in Testrechnungen für zurückliegende Zeiträume für Deutschland insgesamt eine mittlere absolute Abweichung von 1,7 % im Vergleich zum nach zehn Wochen tatsächlich vorliegenden Wert aufgewiesen. Die Genauigkeit steigt deutlich mit zeitlichem Abstand zum Sterbegeschehen. Mit vier Wochen Abstand zum Sterbegeschehen beträgt die mittlere absolute Abweichung des Wochenergebnisses auf Basis der Schätzung noch 0,2% im Vergleich zum nach zehn Wochen für Deutschland insgesamt tatsächlich vorliegenden Wochenergebnis. Für einzelne Bundesländer beträgt die mittlere absolute Abweichung mit diesem zeitlichen Abstand maximal 3,5 % (für kleine Bundesländer, die einen vergleichsweise großen Meldeverzug aufweisen). Für 12 von 16 Bundesländern liegt die mittlere absolute Abweichung mithilfe des Schätzverfahrens nach vier Wochen allerdings bei unter 1 % im Vergleich zum nach zehn Wochen tatsächlich vorliegenden Auszählungsergebnis der eingegangenen Sterbefallmeldungen.
Bis zum Datenstand 29.01.2021 wurden im Rahmen der Sonderauswertung der Sterbefallzahlen nur der tatsächliche Stand eingegangener Sterbefallmeldungen wiedergegeben. Diese Werte wurden mit vier Wochen Abstand zum eigentlichen Sterbegeschehen publiziert. Der auf diese Weise generierte Wochenwert lag für Deutschland insgesamt durchschnittlich 3 % unter dem später vorliegen endgültigen Wert. Für einzelne Bundesländer waren die Ergebnisse nach vier Wochen um bis zu 15 % unterzeichnet. Durch die Implementation der Hochrechnung können somit sowohl genauere als auch aktuellere Ergebnisse für Deutschland insgesamt produziert werden. Zudem wird die Vergleichbarkeit zwischen den Ergebnissen einzelner Bundesländer bei den weiterhin nach etwa vier Wochen vorliegenden Ergebnissen deutlich verbessert, da diese mithilfe der Schätzung nun ebenfalls wesentlich genauer sind.
Die hier genannten mittleren absoluten Abweichungen beziehen sich auf die Gesamtzahlen für Kalenderwochen – Ergebnisse für Untergliederungen (nach Alter, Geschlecht oder für einzelne Tage) können eine höhere mittlere absolute Abweichung im Vergleich zum nach zehn Wochen vorliegenden Ergebnis aufweisen. Dies gilt insbesondere, wenn in der entsprechenden Untergliederung vergleichsweise geringe Fallzahlen vorliegen.
Im Rahmen des Schätzverfahrens wird der Anteil hochgerechneter Fallzahlen zusätzlich angepasst, wenn der reguläre Meldefluss durch Feiertage unterbrochen ist. Trotz dieser zusätzlichen Anpassung können die aktuellen Ergebnisse insbesondere in den Wochen nach Feiertagen ungenauer sein als üblich.

Wie groß ist der Meldeverzug bei den eingegangenen Sterbefallmeldungen?
Nach den gesetzlichen Regelungen muss ein Sterbefall nicht umgehend, sondern erst innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt angezeigt werden. Aufgrund der Lage von Feiertagen und Wochenenden kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Daten zu den Sterbefällen können erst übermittelt werden, wenn der jeweilige Sterbefall beurkundet wurde. Dieser Prozess kann im Einzelfall auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommen Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik.
In einer retrospektiven Auswertung für das Jahr 2019 lagen nach einer Woche etwa 80 % der Sterbefälle eines Tages in den Rohdaten vor. Nach etwa zwei Wochen wird eine Abdeckung von über 90 % erreicht. Nach vier Wochen liegen etwa 97 % aller Fälle vor. 99 % der Fälle sind erst nach etwa 60 Tagen abgedeckt. Regional unterscheiden sich diese Lieferverzögerungen zum Teil deutlich. Diese Unterschiede werden mithilfe der Hochrechnung der bislang eingegangenen Meldungen ausgeglichen.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebense...
Excel-Dokument: sonderauswertung-sterbefaelle.xlsx (Stand: 06.07.2021)
Registerkarte im Excel-Dokument: Hinweise

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P.s. Ich habe soeben die Sterbefälle der Datei Stand 06.07.2021 mit der Datei Stand 08.06.2021 verglichen.
Für den Zeitraum 01.01.2021 - 30.05.2021 wurden zusätzlich 1325 Sterbefälle nachgemeldet.


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