Kommt nicht zur Anklage

Michael Krause, Donnerstag, 17.06.2021, 17:46 (vor 1037 Tagen) @ Reffke2797 Views

Das OLG Thüringen hat zwar den Beschluss des AG Weimar aufgehoben, gleichzeitig aber die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. Dies zeigt bereits dass der Vorwurf der Rechtsbeugung nicht haltbar ist.


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