Anmerkung
Hallo NST
Was den alten Leistungsträgern der Vor-Corona-Ära blüht, wird in diesem Artikel schön aufgelistet .... Wenn die Mitte schwindet, geht es allen schlechter
Der Vergleich, den Hamer/Jörgens aufstellen, hinkt gewaltig:
Richtig ist, dass Kapitalgesellschaften in den meisten Kommunen Deutschlands eine Gesamtertragsteuerbelastung von 31,58% haben (Körperschafts- und Gewerbesteuer). Einzel- und Personengesellschaften kann man damit nur ausgehend vom Spitzensteuersatz vergleichen. Was Hamer/Jörgens aus Zielsetzungsgründen ihres Buches bzw. mangels ausführlicher Recherche nicht erklären, ist die Tatsache, dass die Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuerberechnung zu 88,88% (Stand 2021) eine Anrechnung erfährt, so dass sich der Spitzensteuersatz von 42% noch um sage und schreibe 14% des Gewerbeertrags (Gewinn ./. 24.500 €) mindert.
Die Unterschiede sind also nicht so spannend, zumal es bei höheren Gewinnen auch bei den meisten thesaurierenden Mittelstandsbetrieben zu einer sinnvollen Umwandlung in eine Körperschaft kommt.
Herzlichst,
Ashitaka
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
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