Versicherer zu Haftung bei Impfschäden

Herzdame ⌂, Sonntag, 02.05.2021, 16:38 (vor 1089 Tagen) @ Chris114190 Views

Die Fachpresse, hier Versicherungswirtschaft heute, setzt sich mit dem Thema Impfschäden und Haftung auseinander. Sehr interessant, alleine die Schadensanfragen und die angenommenen Versicherungsfälle klaffen schon aktuell um 28.800 auseinander.

"Covid-19 schlägt sich schon in den Büchern nieder. Die beiden großen Rechtsschutzanbieter kämpfen derzeit schon mit fast 29.000 Leistungsanfragen und haben bereits 6,4 Mio. Euro für Anwälte und Gerichte geleistet."

29.000 Anträge wegen Impfschäden


"Detlef Koch, Rechtsanwalt von der Kanzlei Schulte & Prasse erklärte im Interview mit Procontra, dass sie vergleichsweise selten auftreten. Man könne von etwa 200 Fällen jährlich ausgehen, wovon letztlich rund ein Sechstel anerkannt werden."

200 erwartete Schadensfälle

29.000 Ist und 200 Soll...


Aber wie sieht es denn nun wirklich mit der Haftung aus?


“Wer einen Impfschaden erleidet, hat in jedem Fall Ansprüche gegen den Staat, der die Impfung empfohlen hat. Und das ist bei der Corona-Schutzimpfung zweifelsfrei der Fall”, sagt Isabella Beer, Fachanwältin für Medizinrecht und für Versicherungsrecht.."

aber:

“Im Zivilrecht muss der Geschädigte den sogenannten Vollbeweis dafür antreten, dass für die Gesundheitsschädigung die Impfung mit dem Fehlverhalten – also etwa eine Überdosierung oder ein Hygieneverstoß – ursächlich geworden ist.”

Peter Wolfgang Gaidzik, Arzt und Fachanwalt und Leiter des Instituts für Medizinrecht an der Universität Witten/Herdecke

https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2021-02-18/wird-astrazeneca-zum-sc...


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