Lockdown-Maßnahmen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Kraft

Otto Lidenbrock, Montag, 22.03.2021, 13:11 (vor 1733 Tagen)4661 Views

Im Bundeland Nordrhein-Westfalen können die Einzelhändler zumindest vorübergehend aufatmen:

Das Oberverwaltungsgericht hat die von der Landesregierung verhängten Lockdown-Beschränkungen vorläufig aufgehoben, da diese gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstießen. Die Regierung habe zwar einen "Gestaltungsspielraum" bei der Pandemiebekämpfung, so das Gericht, wo allerdings ein "einleuchtender Grund" für eine Unterscheidung fehle, werde dieser Spielraum überschritten.
Wenn bestimmte Waren, die nicht lebensnotwendig sind, ohne Termin verkauft werden dürfen, andere aber nicht, fehlt in der Tat eine schlüssige Begründung.

https://www.bild.de/news/2021/news/nrw-oberverwaltungsgericht-kippt-beschraenkungen-im-...

Das Gericht machte allerdings deutlich, dass die Landesregierung durchaus neue Regelungen treffen dürfe, wenn diese keine unzulässigen Differenzierungen enthielten.

An der Beschränkung der Grundrechte fand das OVG nämlich grundsätzlich nichts auszusetzen!


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