Und mit Datum heute, den 8.3.2021 gibt es auch die Notfallzulassung in Deutschland. Hier durch die Hintertüre bei Pflanzenschutzmitteln.

Zürichsee, Montag, 08.03.2021, 14:27 (vor 1154 Tagen) @ D-Marker2859 Views

Notfallzulassungen werden immer dann benötigt, wenn das aktuelle Aufkommen bestimmter Schadorganismen mit den zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmitteln oder alternativen Verfahren nicht mehr bekämpft werden kann. Dann kann das BVL das Inverkehrbringen, das innergemeinschaftliche Verbringen und die Anwendung eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels zeitlich begrenzt zulassen. Auch die Anwendung eines bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einer anderen, zuvor nicht zugelassenen Anwendung kann kurzfristig erlaubt werden.

Link: Notfallzulassungen

LG Zürichsee


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung