Hallo Lenz-Hannover, hier ist schonmal die Ausarbeitung des Wiss. Dienstes des Bundestags von 2008 zu einer Vermögensabgabe (mL)

DT, Sonntag, 24.01.2021, 23:16 (vor 1181 Tagen) @ Lenz-Hannover2211 Views

https://www.bundestag.de/resource/blob/412596/3731fe4b1e9b4ffd808a264e7436ede8/WD-4-176...

Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 176/08
Abschluss der Arbeit: 29.10.2008
Fachbereich WD 4: Haushalt und Finanzen

Inhaltsverzeichnis Seite 1.Einleitung 32.Historie seit 1945 zur Vermögensabgabe 33.Rechtliche Einordnung der Vermögensabgabe 54.Verfassungsrechtliche Anforderungen an Sonderabgaben 64.1. Gesetzgebungskompetenz für Sonderabgaben 6 4.2. Entwicklung der Sonderabgabenrechtsprechung 7 4.3. Zulässigkeitskriterien nach der Rechtsprechung des Bundesverfas-sungsgerichts 8 5.Verfassungsrechtliche Anforderungen einer Vermögensabgabe als Steuer 105.1. Gesetzgebungskompetenz 10 5.2. Ausnahmesituation 10 5.3. Einmaligkeit 11 5.4. Steuercharakter 11 5.5. Zweckbindung 11 6.Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG 117.Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG 12

1.Einleitung Die folgende Ausarbeitung befasst sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Vermögensabgabe bzw. den hierfür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zunächst wird ein kurzer Einblick in die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland bestehenden oder diskutierten Vermögensabgaben gegeben. Nachdem der Begriff der Vermögensabgabe rechtlich eingeordnet wird, werden die verfassungsrechtlichen An-forderungen, die das Bundesverfassungsgericht zu Sonderabgaben entwickelt hat, dar-gestellt. Im Anschluss hieran wird auf die rechtlichen Voraussetzungen einer Vermö-gensabgabe als Steuer eingegangen. 2.Historie seit 1945 zur Vermögensabgabe Im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes1 (LAG) vom 14.08.1952 - in Kraft seit 01.09.1952 - wurde eine Vermögensabgabe erhoben, um die Folgen des Zweiten Welt-krieges zu mildern, indem ein partieller Ausgleich zwischen Kriegs- und Nachkriegsge-schädigten einerseits und denjenigen, die Vermögen hatten behalten können anderer-seits, herbeigeführt werden sollte.2 Bemessungsgrundlage war das Vermögen zu Beginn des 21.06.1948. Abgabepflichtig waren grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die zu Beginn des Stichtages (21.06.1948) Eigentümer von abgabepflichtigen Vermögen waren. Das abgabepflichtige Vermögen wurde durch den Abzug eines Frei-betrages bzw. einer Familienermäßigung festgestellt. Die Abgabeschuld betrug 50 % des abgabepflichtigen Vermögens und war in einem Zeitraum von etwa 30 Jahren zu tilgen und zu verzinsen. Letztmalig wurde die Vermögensabgabe am 31.03.1979 ent-richtet. Die Vermögensabgabe war in vierteljährlichen Raten zu bezahlen. Ihrem Wesen nach war die Vermögensabgabe eine einmalige, auf dem Stichtagsprinzip beruhende Abgabe, die den Charakter einer Personensteuer hatte.

(...)

Gerne lesen, dort werden die oben gestellten Fragen beantwortet.

Im Notfall muß man halt verkaufen, Blackstone & Co freut es, die sammeln die Immos bei den "fire sales" billigst ein, so war das in den USA auch. Nennt sich "Bäumchen schüttel dich".

Wenn man in D das Spiel nicht so spielen kann wie bei den Amis, wo man die Häuser zwangsenteignet, wenn die 100% Kredite nicht bedient werden können, macht man das bei den frugalen Deutschen ohne Schulden einfach so, daß man die durch die EZB hochgetriebenen Bewertungen nimmt, ihnen eine 50% Vermögensabgabe "für Corona" reindrückt, das ist wie ein zusätzlicher abzuzahlender Kredit von 500000 EUR, und der Oma in München sagt:

Dein Häuschen ist jetzt 1 Mio EUR wert, 50% davon sind 500 000 EUR, zahlbar in 20 Jahresraten, also, Oma, drück mal 25000 EUR im Jahr ab, denn ich Dx und ich Drecksscholz müssen den Griechen, Italienern, Frankreich ihre Coronahilfen bezahlen, damit die auch weiterhin mit 60 in Ruhestand gehen können und sich ans Mittelmeer legen können. Nennt sich "EU", und ich als Dx bin ja für "EUROPA".

Danke Annalena, danke Robert.


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