Rechtsbeschwerde

Falkenauge, Sonntag, 24.01.2021, 11:53 (vor 1182 Tagen) @ Otto Lidenbrock2180 Views

Hallo Otto,
die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist ja legitim. Sie will wegen der Bedeutung der Sache eine höherinstanzliche Entscheidung.
Das ist noch kein Zeichen, dass die Gewaltenteilung erodiert.
Davon müsste man sprechen, wenn das Urteil vom Landgericht mit fadenscheinigen Begründungen aufgehoben würde.

Besorgniserregend ist, dass bisher noch kein Amts- oder Verwaltungsgericht so deutlich die Legislative und die Exekutive in die Schranken gewiesen hat, dass dieses Urteil bisher eine Ausnahmeerscheinung ist.
Ich bin gespannt, wie sich dieses Urteil auf die weitere Corona-Rechtsprechung auswirken wird.


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