Halbherziger Ausspruch
In der Schweiz ist das mit den Kosten bereits geregelt.
Ein Teil ist geregelt, aber nicht das Wesentliche.
Bleiben wir doch bei dem Beispiel, das ich angeschnitten habe. Eine Frau lässt sich impfen. Nach drei Monaten wird sie schwanger. Das Kind, das auf die Welt kommt, ist Autist.
Das Problem: Das Kind bekommt bei der Geburt keinen Stempel, dass es Autist ist. Da kommt man erst viele Jahre später drauf.
Jetzt gehn wir in medias res. Gibt es den positiven oder den negativen Beweis? Damit meine ich, muss der Geschädigte nachweisen, dass es von der Impfung kommt (was ihm in den wenigsten Fällen nach Jahren gelingen wird) oder muss der Verabreicher nachweisen, dass es nicht von der Impfung kommt (da wirds schon interessanter). Jetzt ist der Produzent aus dem Schneider. An wen gehts dann? Wer ist dann juristisch in der Zahl-Schuld-Pflicht? Nach welchen Kriterien wird Regress bezahlt?
Wenn ich sage, in der Schweiz ist nur ein Teil der Kostenfrage geregelt, habe ich dann recht oder nicht?