Danke, das sind mal Formulierungen, die man nachlesen kann
Wobei das natürlich nicht alle Fragen beantwortet. Für mich äußerst beeindruckend, mit welchem Impfgesetz wir uns auseinanderzusetzen haben:
auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung,
Weiter:
einen Impfschaden erlitten hat infolge einer Pockenimpfung auf Grund des Impfgesetzes oder infolge einer Pockenimpfung, die in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten, in der Deutschen Demokratischen Republik oder in Berlin (Ost) gesetzlich vorgeschrieben oder auf Grund eines Gesetzes angeordnet worden ist
Ehrlich gesagt, was machen die Kerle im Gesundheitsministerium außer Kaffee saufen? Diese Dinge gehörten schon seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten angepasst.
(6) Im Rahmen der Versorgung nach Absatz 1 bis 5 finden die Vorschriften des zweiten Kapitels des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch über den Schutz der Sozialdaten Anwendung.
Vermutlich gehts hier um die Höhe der Penunzen, - ich habs aber nicht weiter nachgelesen.
Fest steht, es ist wesentlich einfacher, sich auf den Standpunkt zu stellen, - liebe Politiker, liebe Dorsten-Gruppe, liebe Mediziner, lasst Euch doch alle impfen, und nach 1 - 2 Jahren sehen wir dann weiter. Stellt sich die Frage, ob der Bürger das Recht hat, zu kontrollieren, welche Parlamentarier sich haben impfen lassen. Wär wirklich interessant.