Weiß nicht, gewagt hat es bislang keiner ...

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Freitag, 04.09.2020, 13:41 (vor 1353 Tagen) @ BerndBorchert3227 Views

Angeblich lässt das "Hausrecht" zu, dass der Ladeninhaber bzw. dessen Vertreter frei darüber bestimmen können, ob jemand die Geschäftsräume betreten darf oder nicht. Selbst die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das einen von der Maskenpflicht befreit, steht nicht über dem "Hausrecht". Wie das Ganze juristisch zu bewerten ist, weiß ich nicht.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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