Lübcke Mord – Täter gesucht!

nereus, Montag, 24.08.2020, 13:26 (vor 1333 Tagen)3828 Views

Im deutschen Irrenhaus finden sich immer wieder neue Beispiele.
Diesmal heißt es Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder vom hessischen Regierungspräsident Lübcke.

Der Fall warf von Beginn an Fragen auf, die auch hier debattiert wurden.
Eine sonderbare Tatortreinigung sowie ein SEK-Einsatz im Norden hatten offensichtlich ins Nichts geführt, obwohl sich die Polizei anfangs recht sicher war den Täter zu haben.
Doch da von Anfang an eine rechte Täterschaft medial und politisch erwogen wurde, fand man nach etwa 11 Tagen endlich den „Richtigen“.

Dass sein Motiv äußerst wacklig war, interessierte das Wahrheits-Kartell nicht.
Als er zunächst nicht geständig war, geisterte für ganz kurze Zeit eine Suizid-Meldung durch die Lande, die nicht verifiziert werden konnte. Auffällig war dann aber der Wille zum Geständnis.

Von diesem Geständnis gibt es mittlerweile 4 Versionen, die inzwischen auch die Richter zum Nachdenken veranlassen.
Als ein bekannter Rechtsanwalt den Fall kürzlich neu betrachten wollte, wurde er geschasst. Er hatte doch tatsächlich auch die Idee aufgeworfen, ob die Windpark-Geschäfte zum Hintergrund des Tatgeschehens erhellt werden müßten.

Zurück zum Täter.
Der Arbeitskreis NSU-Blog hat sich mit dem Thema befaßt und berichtet Erstaunliches aus den Verhandlungen.
Vorab, Markus H., von dem hier immer wieder die Rede ist, soll dem Täter geholfen, aber nicht geschossen haben. Hier scheint es sich um eine äußerst dubiose Figur zu handeln mit großer Nähe zu den staatlichen Diensten.

Ernst kann offenbar den Tathergang nicht erklären, und die Widersprüche und Unmöglichkeiten kamen jetzt im Prozeß zur Sprache:

Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.

Mögliche Erklärung: Einer geht durch das Licht und lenkt den Lübcke ab, der andere kommt aus dem Dunkel und erschiesst ihn…
Problem der Anklage: Den H. gab es ja gar nicht am Tatort, so steht es in der Anklage. Davon will die Bundesanwaltschaft sicherlich nicht abweichen.

.. warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E.

Bullshit-Antwort. JEDER planende Täter hätte sich vermummt und Handschuhe getragen auf dem Grundstück. Schon allein wegen eventuell vorhandener Überwachungskameras.

„Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte – ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“

Bullshit-Antwort. Wer unbemerkt wieder verschwinden will, der geht nicht unmaskiert durch die Scheinwerferkegel und der verwendet keine Schusswaffe ohne Schalldämpfer. Gleichzeitig stattfindende Kirmes hin oder her…

Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts.
Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können.
E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.

Vielleicht war ja Ernst gar nicht der Schütze? War es etwa ein Linkshänder?
Problem der Anklage: Ernst sei allein am Tatort gewesen, so steht es in der Anklage, und die zu ändern wird man unter allen Umständen vermeiden wollen. Einen Linkshänder kann man daher nicht aus dem Hut zaubern.

Interessante Frage: Ist Markus H. Linkshänder?

E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben.
Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen.
E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Das wäre ja ein Ding, wenn Ernst eine Nacht zu früh am Tatort gewesen wäre, und man dann seine DNA an der Kleidung des Opfers fand, die man aus dem Müll des Krankenhauses gefischt hatte.
..
Und kann es sein, dass der Tatortreiniger vom Sohn des Opfers im Rahmen dieser „Beweisnachfindung“ eine Rolle spielte?

Irgendwie hat man den Ernst ungenügend gebrieft, und deshalb kann der die Tatnacht nicht nachvollziehbar schildern.
Er scheitert immer wieder neu an „der ganzen Wahrheit“.
Wirklich suboptimal, dieser „Einzeltäter“.

Quelle: http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/08/16/luebcke-prozess-die-bundesanwaltschaft-glaubt-...

Ein geständiger Täter hat Mühe seine Tat plausibel zu erklären, nicht nur beim Motiv, wo Anlass und Tat 3 Jahre auseinander lagen, sondern jetzt auch noch bei den Abläufen.

Was geht hier vor?
Dazu kurz ein Auszug aus dem gleichen Blog.

Man wollte einen Nazi, man bekam auch einen.
Leider noch einen V-Mann oben drauf, und noch einen und noch einen.
Für die Dienste ist es ein Scherbengericht.
Der Kammerdiener das Staatsschutzes hat in seinem gesamten Verhalten deutlich werden lassen, daß auf Recht und Gesetz geschissen ist, wo Dramturgie und straffe Regie den Prozeßertrag bringen.
Es ist völlig egal, wie viele Vorführungen noch im Veranstaltungskalender dieser Staatsschutzposse vermerkt sind, das Urteil ist gefällt und kann eigentlich jetzt schon ins Reine geschrieben werden.
Der erste Anwalt hat seinen Mandanten verraten und an den Staat verkauft.
Der zweite wurde gleich nach Prozeßbeginn aus dem Verfahren rausgekegelt, nachdem der dritte Anwalt den Mandanten verriet und an den Staat verkaufte.
Der Richter hat sich mit in der deutschen Rechtsgeschichte einmaliger Selbstvollmacht zum Vormund und Erziehungsberechtigten des Angeklagten ernannt und darüberhinaus auch noch dessen Verteidigung übernommen.
Normalerweise nennt man so was eine korrupte Diktatur.

Quelle: http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/08/19/fall-luebcke-urteil-gegen-ernst-ist-schlussges...

Vermutlich ist das eine korrekte Bezeichnung.

mfG
nereus


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung