Steigerung der Komplexitätskosten

Rain, Freitag, 03.07.2020, 16:53 (vor 1386 Tagen) @ Prophet1223 Views

Lieber Prophet,

der Punkt ist nicht, daß man etwas arbeiten muß, wenn man ein Unternehmen führt.

Es mag auch in manchen Softwareprodukten einfach sein, den Steuersatz zu ändern.

Das Problem sind die Dauerschuldverhältnisse.

Zunächst gibt es unter Umständen verschiedene Verträge, Inclusiv oder Exclusiv Umsatzsteuer.

Das bedeutet, man muß ALLE Lieferverträge abchecken und ändern.

Teilweise werden auch Jahresrechnungen gestellt. Die muß man abändern.

Manche Leistungen werden über längere Zeit erbracht, so bei Anwälten.

Die Rechtsanwaltskammer hat uns gerade ein 50seitiges Pamphlet geschickt, in dem ausgeführt ist, wie Leistungen, die die Stichtage überschreiten, abzurechnen sind.

Spätestens jetzt brauchst Du doch eine erhebliche Änderung der Software, da bisher nur ein Steuersatz eingesetzt werden konnte.

Alternativ kann man natürlich zwei Rechnungen schreiben. Da wiederum freut sich die Justiz, wenn sie für eine Sache zwei Kostenfestsetzungsanträge bearbeiten muß.

Alternativ könnte man selbstverständlich die Rechnungen händisch schreiben und die Umsatzsteuersätze selbst ausrechnen und ansetzen. Dem steht entgegen, daß die Rechnungen elektronisch erstellt werden müssen.

Alles dann doch nicht so einfach, wie man es sich vorstellt, wenn man von außen draufschaut.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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