Dann hat eben die Praxis die Theorie eben nicht begriffen und wird zu Aktionismus

Mephistopheles, Sonntag, 24.05.2020, 09:41 (vor 1433 Tagen) @ helmut-13254 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 24.05.2020, 10:17

Aktionismus ist Handeln ohne Theorie und also eine Ersatzhandlung, diese tritt auf in Folge einer Persönlichkeitsstörung.

Mit der Waffe in der Hand kann ich alles zu meinem persönlichen Recht machen, es ist einfach das Recht des Stärkeren. Haben zwei Seiten die Waffe in der Hand, stellt sich die Frage, wer dann mit der Waffe in der Hand übrig bleibt. De Unterlegene hat keine Rechte mehr, schon seit Urzeiten nicht. Daher kommt auch der berühmte Ausspruch des Brennus: "Vae victis!"

Der berühmte Ausspruch des Brennus besagt eben, dass er den Römern durchaus ein Recht beließ, nämlich, sich freizukaufen.

Ich ziele aber auf die juristischen Spielereien ab. Da hat man ein Grundgesetz erfunden und ist auch noch stolz darauf. Daraus resultiert der von mir genannte Begriff "Grundrecht", weil diese dort aufgezählt wurden.

Grundgesetz ist ein Neologismus ohne Bedeutung. Es bedeutet Nichts. Reiner Nihilismus.

Nun aber beruft man sich darauf, dass man auch nach Art. 18 diese Grundrechte einschränken kann. Amüsant finde ich, dass offensichtlich die Wenigsten den Text dieses Artikels genau gelesen haben.

Vielleicht hat ihn "man" gelesen?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Warum sollte "man" als Nichtnihilist mit Nichts beschäftigen?

Da steht nichts von einer Art allgemeiner Mobilmachung im Falle von übergeordneten oder unerwarteten Ereignissen, wie z.B. diese sog. Pandemie. Und Pandemie hats ja schon vor dem GG gegeben, 1918/1919, also war das Thema bekannt.

Was mir aber auffällt, ist, dass man von Seiten der Regierung, oder bestimmter Politiker auf Bundes- oder Landesebene, im Laufe der Zeit nahezu alle Punkte, die in diesem Art. 18 stehen, eingeschränkt oder ad absurdum gestellt hat.

Dann lasse sie halt dort stehen.

Eigentlich müsste doch nun der Schuss nach hinten losgehen, und man müsste den Personen, die das zu verantworten haben, ihre Grundrechte absprechen.

Gleich das erste Beispiel: Das Maas-Männchen mit seinem Fake-Gesetz. Und in diesem Stile könnte es weiter gehen. Der Satz besteht mit Fug und Recht: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Und dabei ist es egal, ob Bertolt Brecht das wirklich so gesagt hat oder nicht.

Dann besinne dich auf deine Pflichten so wie Robert François Damiens und sülze uns nicht voll.

Die Bilder in den Videos, Vorkommnisse wie z.B. eine Anwältin in die Psychiatrie wegsperren, weil sie die Wahrheit sagt, usw., - das sind die Dinge, die mich mehr als nachdenklich machen.

Wenn dich das nachdenklich macht, dann ist das lediglich ein Beweis, dass du früher nicht gedacht hast. Ob du das je wieder nachholen kannst? Das ist aber dein kategorischer Imperativ.

Gruß Mephistopheles


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