"(...) soweit es die jeweiligen Einsatzsituationen erfordern."

Oblomow, Mittwoch, 13.05.2020, 12:37 (vor 2042 Tagen) @ Ashitaka2967 Views
bearbeitet von Oblomow, Mittwoch, 13.05.2020, 12:55

War das in diesem Fall gegeben? Die Polizei, Dein Freund und Helfer, soll doch mit guten Beispiel vorangehen, soweit es die jeweiligen Einsatzsituationen erfordern? Die Trottels, die dann Stunk machen, wissen doch nichts über den Paragraphen und beziehen sich auf den gesunden Menschenverstand, der sagt: gleiches Recht für alle, zumal es ja um Leben und Tod geht, wie ja nun jeder gute Deutsche weiß. Könnte man eventuell davon ausgehen, dass beide Seiten schwachmatisch reagiert haben? Kann mich ooch irren.

Herzlich
Oblomow


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