Bitte nicht auf die RT Hetze gegen die Polizei reinfallen

Ashitaka, Mittwoch, 13.05.2020, 12:23 (vor 1465 Tagen) @ mabraton2542 Views
bearbeitet von Ashitaka, Mittwoch, 13.05.2020, 12:34

Die Regelungen des § 12a Abs. 1 der CoronaSchoVO insbesondere die Wahrung des Abstandsgebotes und eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Unterschreitung des Mindestabstands gelten nicht für Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie den Katastrophenschutz soweit es die jeweiligen Einsatzsituationen erfordern.

Der Beamte hat viel zu viel Geduld gehabt. Da muss, unabhängig davon, ob es um einen Verstoss gegen die Maskenpflicht oder sonstige Regeln geht, bei solch provokanten Verhalten ("Ich bin Mensch, ich brauche keinen Ausweis, ich höre nicht auf Sie, ich richtige mich nur nach universellen Gesetzen) viel geradliniger durchgegriffen werden.

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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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