Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
Ich denke, dass auch der Absatz 3 mit der in Absatz 4 gemeinten Ordnung gemeint ist. Nur für den (natürlich rein hypothetischen) Fall, dass jemand das BVerfG (und somit das Grundgesetz) ignorieren und dessen Rechtsprechung durch vorgeblich hierarchisch höherstehende EuGH-Rechtsprechung ersetzen will.