Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden

rodex, Dienstag, 12.05.2020, 20:15 (vor 2086 Tagen) @ Tempranillo1606 Views

Ich denke, dass auch der Absatz 3 mit der in Absatz 4 gemeinten Ordnung gemeint ist. Nur für den (natürlich rein hypothetischen) Fall, dass jemand das BVerfG (und somit das Grundgesetz) ignorieren und dessen Rechtsprechung durch vorgeblich hierarchisch höherstehende EuGH-Rechtsprechung ersetzen will.


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