In der Tat...

Revoluzzer, Dienstag, 12.05.2020, 19:51 (vor 2087 Tagen) @ rodex1920 Views

"Der EuGH scheint dagegen eher hierarchische Vorstellungen zu haben, bei denen die Dialektik keine so zentrale Rolle spielt."

"Als Sanktion die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts zu beschneiden geht so einfach nicht, weil die Entscheidung ja auf der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes gründet. Ein solcher Schritt brächte unser Land zudem in die Nähe der Vorgänge in Polen oder Ungarn."

Sehr schön. Der Kaiser ist nackt... und jetzt ist es ausgesprochen.

Revo.


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