Verfassungsrichter Huber im FAZ-Interview

rodex, Dienstag, 12.05.2020, 19:38 (vor 2084 Tagen)2645 Views
bearbeitet von rodex, Dienstag, 12.05.2020, 19:52

Quelle: FAZ

„Dabei sollte sie zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland und die meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gar nicht hätten beitreten dürfen, wenn es den vom EuGH angenommenen schrankenlosen Anwendungsvorrang des Europarechts vor dem Grundgesetz gäbe.“

und

„Ein Vertragsverletzungsverfahren brächte aber eine erhebliche Eskalation, die Deutschland und andere Mitgliedstaaten in einen schwer auflösbaren Verfassungskonflikt stürzen könnte. Denn der schrankenlose Vorrang des Unionsrechts ist mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und vielen anderen Verfassungen nicht vereinbar.„

Sehr lesenswert - das wird noch sehr spannend! Diese Zitate und das Interview nur als Ergänzung zum Diskussionsstrang weiter unten: DGF. Ich bleibe dabei: Hier wird schlafwandelnd eskaliert. Eine Tragödie unabsehbaren Ausmasses entfaltet sich in Zeitlupe vor unseren Augen. Der Konflikt konnte aber auch nicht weiter aufgeschoben werden. Aus meiner Sicht müsste die EZB ihre Arroganz ablegen und in den Rahmen der Verträge zurückkehren.


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