Ja, stimmt. Bei Silber etc. kann man die MWST verrechnen bis zum Verkauf. Kommt drauf an, was man damit will.

Olivia, Sonntag, 05.04.2020, 16:41 (vor 1475 Tagen) @ DT1661 Views

Ich wollte seinerzeit "Firmen-Geldmittel" sicherer lagern. War nach 2009. Da war es mir mulmig. Ich hatte eine vermietete Firmenimmobilie verkauft und war froh, von den Mietern befreit zu sein. Gewinne oder Verluste muss man bei Edelmetallen auch entsprechend steuerlich berücksichtigen. Selbst "Abschreibungen" sind wohl möglich am Jahresende. Das muss man dann aber auch in "fetten" Jahren beibehalten und Kursgewinne versteuern. Silber ist ein heikles Thema in der Bilanz, weil es so volatil ist. Noch heikler waren allerdings die "Minenaktien". :-) Totalverlust! Alles andere war physisch da und wieder verkäuflich.

Ja, wenn man es privat hält, ist es nach einem Jahr steuerfrei. Muss man aber ggf. auch nachweisen, wenn das Geld auf das Konto geht. Ich hatte mir ein Excel-Programm für die Abrechnungen gemacht... und die dann dem Finanzamt beigelegt. Fragen haben sich dadurch erübrigt.

Das werden ja jetzt dann alle tun müssen, die irgend etwas verkaufen. Es sei denn, sie verscherbeln die Dinge über ebay. Ansonsten Quittungen schön aufheben. Just in case.

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