Fristlose Kündigung

Linder, Sonntag, 29.03.2020, 05:42 (vor 1482 Tagen) @ Skeptiker1205 Views

Es ist nahezu unerheblich, warum ein Mieter den vertraglich vereinbarten Betrag nicht bezahlen kann oder will, es ist stets ein Grund zur (fristlosen) Kündigung, da Vertragsbruch.
Der Vermieter trägt nämlich an diesem Umstand keinerlei Schuld, basta.
Die Regierung hat die Unkündbarkeit nicht umsonst explizit erwähnt, denn sie handelt seit Jahren absichtlich und unübersehbar gesetzeswidrig. Stets im Sinne der Wirtschaftsbosse und Hochfinanz und zum Schaden der ehrlichen Bürger.

Ob es nun Sinn macht die Namen jener Firmen zusammen zu tragen und an den (Online)Pranger zu stellen, halte ich persönlich für etwas zweifelhaft, weil es an äußerst dunkle Zeiten unserer Geschichte erinnert. Wie ich mit der blosen Information umgehe, weiß ich aber heute schon und werde es in meine zukünftigen Kaufentscheidungen mit einbeziehen. Ich bin der Meinung, das sollte Jeder auch so handhaben, ganz egal wie der Mietrechtstreit für die jeweiligen Parteien ausgeht.

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


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