Das gilt tatsächlich auch für Gewerbeflächen!

rodex, Freitag, 27.03.2020, 20:20 (vor 1490 Tagen) @ Centao1441 Views
bearbeitet von rodex, Freitag, 27.03.2020, 20:32

In den Artikeln, die ich gelesen hatte, war auch immer vom Schutz wg. Covid-19 in Not geratener Bürger die Rede. Auf die Schnelle habe ich diesen Gesetzentwurf gefunden:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf

Darin ist ausdrücklich auch von Gewerbeflächen die Rede. Jedes Gewerbe, welches wg. Covid-19 in Schwierigkeiten geraten ist (das sind vermutlich so ziemlich Alle: Läden, Büros, Restaurants, Kinos usw.) kann die Miete von April bis vorerst Juni 2020 (Ermächtigung zur Verlängerung bis September 2020 wurde der Bundesregierung bereits erteilt) bis zum 30.6.2022 nachzahlen.

Das wird heftig, insbesondere wenn auch Nebenkosten nicht gezahlt werden und der Zeitraum noch verlängert wird.

Hier ein weiterer Link:

Zum "Mietenmoratorium" bei Haufe.de

Ob soetwas verfassungsgemäß ist? Das scheint mir doch recht einseitig. Wer befreit die Vermieter im Gegenzug von ihren finanziellen Verpflichtungen?


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