Wenn vom Grundbuch nur noch der Brennwert bleibt.

trosinette, Freitag, 27.03.2020, 12:58 (vor 1484 Tagen) @ bolte3033 Views

Guten Tag,

muss der Notar eine Menge x Gold als Bezahlung in den Kaufvertrag eintragen und im Grundbuch muss desgleichen eine Menge x Gold statt Geld stehen.

Ohne die Stützpfeiler der Macht kannst Du Dir den Weg zum Notar sparen und mit Deinem Grundbuchauszug den Kamin entfachen.

Mit freundlichen Grüßen
Schneider


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