Hier der Link (mLuT)
Anstelle eines süffisanten Satzes hätte man auch den Link und den wesentlichen Inhalt einstellen können.
https://www.gesetze-im-internet.de/prkg/__1.html
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
(1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind.
Otto, der Preis von Benzin (was soll das sein, Benzin an der Aral Tankstelle Hamburg-Finkenwerder, oder meinst Du Brent Öl).
DT