Hi Otto

Jacques, Montag, 03.02.2020, 20:52 (vor 2193 Tagen) @ Otto Lidenbrock2878 Views
bearbeitet von Jacques, Montag, 03.02.2020, 20:56

Sorge einfach dafür, dass der Kauf erst ins Grundbuch eingetragen wird, wenn der Zaster deines Käufers überwiesen ist.

Wenn das eintrifft, was du befürchtest, wird des Käufers Bank, sofern er bankfinanziert ist, den Hypovertrag vermutlich künden...weil, Hyperinfla...
Also : der Kauf kommt schlimmstenfalls nicht zustande.

Ich glaube, du befürchtest zuviel.

Wenn du dem Euro nicht traust, kannst du ja die Summe gegen USD und CHF teilabsichern.

Was auch schon ziemlich herbei gezogen ist. Ausser es geht bei dir um Millionen.

Und nie vergessen - für einen Vertrag braucht es stets die Unterschrift beider Parteien...


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