Geldwert-Sicherungsklausel in Kaufvertrag

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Montag, 03.02.2020, 18:57 (vor 1545 Tagen)3830 Views

Mein Hausverkauf rückt näher: Nur noch zwei Tage bis zu meinem Beurkundungstermin beim Notar und nach wie vor 8 Wochen zwischen Beurkundung und Eingang des Kaufpreises auf meinem Konto. Angesichts der unübersichtlichen Lage in China ist das eine Menge Zeit. Sollte die europäische Wirtschaft stark in Mitleidenschaft gezogen werden, droht eine Flucht in Sachwerte und eine damit einhergehende Preissteigerung bei Immobilien und Lebensmitteln.

Ich habe jetzt mit dem Notar abgesprochen, eine "Geldwert-Sicherungsklausel" in den Kaufvertrag aufzunehmen für den Fall, dass bis Anfang April die Preise für Immobilien und Lebensmittel deutlich steigen sollten (schließlich will ich für den Kaufpreis auch Anfang April noch das gleiche kaufen können, wie heute).

Wie könnte eine solche Klausel aussehen?

1.) Wechselkurs Euro - Schweizer Franken oder Euro - US-Dollar (oder evtl. andere Währung?)

2.) Warenkorb mit Preisindex (Kraftstoff, Butter, Toilettenpapier)?

Sollte der Wechselkurs bzw. der Preisindex zu weit von einem definierten Rahmen abweichen, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wäre es möglich, dass evtl. auch Vergleichswährungen "im Gleichschritt" in den Keller marschieren und ich deshalb trotzdem Kaufkraft verliere?

Es wird langsam ernst und mir ist ein wenig mulmig zumute.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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