Eigentum an Lebensraum

Nico, Sonntag, 13.10.2019, 21:01 (vor 1650 Tagen) @ Mephistopheles1919 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 13.10.2019, 21:19

Die Abschreibung bei Grund und Boden sollte wie du, lieber Meph, bereits ahnst, in aller Regel bei Null liegen. Der Eigentümer wird eine Kapitalverzinsung erwarten, welche aber zunächst nur durch den Notenbankzins auf einen Sockel gehoben wird, und übrigens auch durch die Inflation teilweise egalisiert wird. Des Weiteren wird der Eigentümer Verwaltungskosten kalkulieren, welche in meiner Darstellung auch als Abschreibungen (Verbrauch) betrachtet werden. Er wird sich auch einen Unternehmerlohn zahlen und entsprechend kalkulieren, mit welchem der Eigentümer seinen privaten Verbrauch (Abschreibungen) finanziert.

An dieser Stelle sei noch einmal hervorgehoben, dass es in einer für die Allgemeinheit anzustrebenden zukünftigen Gesellschaftsordnung KEIN privates Eigentum von Grund und Boden geben darf. Die Zuweisung von Grund und Boden als BESITZ (Nutzung) muss eine staatliche Aufgabe sein. Entsprechendes gilt auch für die Schätze, welche der Boden in sich trägt. Privates Eigentum an Grund und Boden führt zu Spekulationen, künstliche Verknappungen und unerwünschte Kapitalakkumulation. Zugleich bedeutet die Bodenpacht die einzig richtige und kaum noch korrumpierbare Quelle für die Staatsfinanzierung – zuzüglich dem Prägegewinn/Seigniorage durch die staatliche Geldschöpfung (Zahlungsmittel).¹ Dem Staat stehen so auch gewisse sozial-politische Optionen offen, wie z.B. ein von der Pacht befreites Grundstück als Mindestversorgung pro Bürger. Zugleich geht es dabei auch um die politischen Gestaltungsmöglichkeiten aller Architektonik inkl. Infrastruktur. Eine harmonische Gesellschaftsordnung ist nur zur Hälfte kapitalistisch und zur anderen Hälfte sozialistisch.


¹
Straf- und Bußgeldzahlungen dürften wohl weiterhin einen gewissen Anteil des staatlichen Budgets ausmachen.

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... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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