BESATZUNGSRECHT, VEBRECHEN

Diego2, Mittwoch, 04.09.2019, 14:53 (vor 1690 Tagen) @ nereus5092 Views

Hallo Nereus,

ich hatte im letzten Jahr einmal die Gelegenheit mit einem ehemaligen Bundesminister der BRD über das Problem zu sprechen.

(Damals ging es um einen mit ihm bekannten ermordeten Studenten aus Bonn, der durch dummen Zufall in einer Disko Drogenschäfte beobachtet hat. Die Polizei wartete draussen und half ihm trotz flehender Bitte auch nicht, als er dann verfolgt wurde, umgebracht und im Rhein versenkt wurde. Auch die Staatsanwälte ermittelten trotz wiederholter Anläufe nicht).

Sinngemäss seiner Meinung dazu, es gilt das Besatzungsrecht, dh sämtliche westlichen Siegermächte dürfen frei von der deutschen Gesetzgebung auf dem Gebiet D sämtliche militärischen Operationen durchführen. Auch alle Geheimdienste zählen dazu, die Drogenmärkte sind in der Hand der Geheimdienste, ihre Dealer lassen sie dann meist nach ein paar Jahren fallen, damit die Zeugen beseitigt werden. Damit seien allen dt. Behörden die Hände gebunden (ich habe da nur an die fehlenden Autopsien (gegen dt. Recht bei unnatürlichen Toden) in Erfurt, Winnenden, oder den Verbrechen der "NSU" etc. usw, usw gedacht).

Jetzt bleibt nur noch die Frage offen, inwieweit die normalerweise vom Ausland kontrollierten deutschen Geheimdienste nur ausführend in diese Verbrechen verwickelt sind oder ob sie ebenfalls autonom solche
"Aktionen" ungestraft durchführen dürfen.

Gruss Diego


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