Machen sich handelnde Personen versch. NGOs strafbar?

Dieter, Donnerstag, 01.08.2019, 10:44 (vor 1724 Tagen)4294 Views
bearbeitet von Dieter, Donnerstag, 01.08.2019, 10:49

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__96.html


wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und

a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

Das Einsammeln von Spendengeldern und davon leben zu können ist ein Vorteil.
Was würde eine unabhängige Staatsanwaltschaft machen im Unterschied zur jetzigen abhängigen?

Gruß Dieter


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