Hasso, das wundert mich aber. Schau mal hier: (mT)
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/muss-man-feuerwehreinsaetze-sel...
Wenn die Feuerwehr in voller Mannschaftsstärke anrückt, können hohe Kosten entstehen. Aber wer zahlt die eigentlich? Die AnwaltausÂkunft erklärt, wann eine Rechnung droht.
Es brennt! Wenn plötzlich schwarzer Rauch aus der Küche drängt oder der Heizlüfter in Flammen steht, bleibt nicht viel Zeit, um zu entscheiden: Rufe ich die Feuerwehr oder nicht? Eine Rolle spielt dabei häufig auch die Sorge, auf den Kosten eines Einsatzes sitzen zu bleiben. Doch wann dürfen Gemeinden die Kosten für einen FeuerÂwehrÂeinsatz an den VerurÂsacher weiterÂleiten?
Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht. Grundsätzlich gilt aber, dass die Gemeinden für einen Großteil der Feuerwehreinsätze keine Rechnungen ausstellen. Einsätze, die der Rettung von Menschen dienen, werden in der Regel von der Allgemeinheit getragen. Auch wenn ein unverschuldeter Notfall – zum Beispiel ein technischer Defekt – die Ursache für den Einsatz ist, muss man sich meistens keine Sorgen machen. In bestimmten Fällen erlauben die Feuerwehrgesetze jedoch, den Verursachern den Einsatz in Rechnung zu stellen:
Vorsatz: BrandÂstiftung und ScherÂzÂanrufe sind teuer
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