NS-Staat und DDR

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Freitag, 13.07.2018, 15:53 (vor 2086 Tagen) @ tar4995 Views

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der vollständig vom Recht regiert wird. Die
Herrschaft des Rechts durch anonymisierte Institutionen (unbestechliche
Beamte) steht also über der personellen Herrschaft (Befehlsgesellschaft,
Nepotismus). Die moralische Betrachtung des jeweils gültigen, gesetzten
Rechts (bspw. Verweise auf das Dritte Reich) spielt hier keine Rolle.
Entscheidend ist die strikte Anwendung des Rechts.

Also wäre es korrekt, sowohl den NS-Staat als auch die DDR als Rechtsstaaten zu bezeichnen?

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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