Fachanwaltskanzlei BAHNER kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an.

SevenSamurai @, Sonntag, 05.04.2020, 19:39 vor 1481 Tagen 3542 Views

Fachanwaltskanzlei BAHNER kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an:

http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf

http://www.beatebahner.de/

Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.

Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten - Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neu-fassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde:

Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämt-liche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.

Ein tapfere Frau!

Mal sehen, welcher Volldepp (= Journalist) sie als erstes diffamiert.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

+1 (owT)

DarkStar @, Sonntag, 05.04.2020, 20:32 vor 1481 Tagen @ SevenSamurai 2234 Views

.

--
DS
---
"Things usually work --- until they dont."

+1

Oblomow, Sonntag, 05.04.2020, 20:48 vor 1481 Tagen @ SevenSamurai 2410 Views

bearbeitet von Oblomow, Sonntag, 05.04.2020, 20:54

Meine Vermutung: Sie werden dieser Frau mit gesunden Menschenverstand eine Nähe zur AFD unterstellen oder nachweisen. Übrigens versagt die AFD gerade völlig. Widerspricht sich das? Der Palmer, der sog. "grünversiffte" Trübinger, lese ich, schlägt "Quarantäne für Alte und Kranke" vor. Garnicht doof, der Sohn des Remstal-Rebellen.

Herzlich
Oblomow

Da braucht es keine Journavolldeppen......

ottoasta @, Sonntag, 05.04.2020, 21:43 vor 1481 Tagen @ SevenSamurai 2403 Views

bearbeitet von ottoasta, Sonntag, 05.04.2020, 21:47

....da genügt schon die einfache Überlegung:

Wer hat die 'höchsten' Richter eingesetzt? Die sind doch fast durchgängig regierungshörig!

Da gibt es doch diverse Möglichkeiten die Klage abzuschmettern! Juristen sind doch wie Chameleons: Wechseln ihre Meinungen, passend zur jeweiligen Regierung!

Der damalige Preusse, Friedrich I hatte schon Recht:

**
Die Kabinettsorder über Amtsgewänder des Friedrich Wilhelm I

Schließlich führte der preußische König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1726 insbesondere für Anwälte eine einheitliche Juristentracht ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."[[top]]
**

Wozu braucht es also die Volldeppen der Presse? Die können sich zufrieden zurücklehnen und auf die Juristen vertrauen! Und dann über die Kanzlei herziehen!

Ich wäre also voll verwundert wenn die Kanzlei damit durchkommt!
Ich würde dann wegen oberem Text Asche auf mein Haupt streuen!

Otto

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Klagen werden sehr wahrscheinlich abgewiesen ..

Socke ⌂ @, Sonntag, 05.04.2020, 21:50 vor 1481 Tagen @ SevenSamurai 2217 Views

.. auch mehrere Klagen gegen den millionenfachen Grundgesetztverstoß von "das Merkel" durch Einlass nicht Asylberechtigter wurden alle abgewiesen, ja nicht mal verhandelt.
Genau so wird es hier sehr wahrscheinlich auch passieren.
Es greift dann GG Art.20 Abs.4. Doch leider gibt es weit und breit keinen, der das umsetzt:
https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Was sollen solche Klagen, dann wird eben der Notstand ausgerufen. Ist das dann besser?

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Sonntag, 05.04.2020, 23:41 vor 1481 Tagen @ SevenSamurai 2065 Views

Man mag ja spontan Verständnis haben bezüglich solchen Klagen wegen Einhaltung der Verfassung. Aber was bringt das? Würden die Politiker nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit sich mal eben vor das Mikrofon stellen und sagen: Ok, Kommando zurück, alle Einschränkungen sind aufgehoben, wir wünschen schöne Corona-Parties?

Ich habe mal Frank McCormack gefragt, den Autor des Handbuches zur Corona-Krise. Seine Antwort:

da ja jetzt schon wieder behauptet wird, ‘alle Klagen’ würden sicherlich abgewiesen.

Nein, bei Klagen gegen Grenzöffnung oder ESM-Rettungsschirm fehlte es an der Aktivlegitimation der Kläger (was Schachtschneider, selbst Verfassungs-Professor, sehr wohl wusste – aber es macht sich gut, vor dem Verfassungsgericht mit fünf Kollegen ein Photoshooting zu machen – für soviel Aufmerksamkeit musste Hinckley John Lennon erschiessen).

Hier ist dagegen der (seltene) Fall (siehe Volkszählungsgesetz 1983) gegeben, dass ein Gesetz JEDEN UNMITTELBAR betrifft, d.h. ohne Zwischenstufe Verwaltungsakt und anschliessendem zehnjährigem Rechtsweg, und daher wird m.E. dieses Normenkontrollverfahren (ist allerdings der falsche Begriff – private können nur Verfassungsbeschwerden erheben, dieses ist wohl eine, ich hoffe mit Eilantrag) auch Erfolg haben, und zwar auch im Eilverfahren. Also möglicherweise in ein paar Tagen, je nachdem ob a) das BVerfG die Bundesregierung noch zur Stellungnahme auffordert oder b), sogar m.E. noch wahrscheinlicher, sofort einstweilig die Aufhebung anordnet, vermutlich nur in den einschneidendsten Teilen, die OFFENSICHTICH verfassungswidrig sind. Ständige Rspr.: Verwaltungsakte (und Allgemeinverfügungen ebenso) sind NICHTIG, wenn ihnen die Nichtigkeit quasi ‘auf die Stirn geschrieben steht’, etwa: Postbote (Beamter) wird als Gerichtsvollzieher tätig, Steuerbeamter schliesst Ehen usw.

Damit … werden SÄMTLICHE verfassungswidrigen Massnahmen mit SOFORTIGER WIRKUNG ausgesetzt und damit … wird noch in derselben Nacht der Notstand ausgerufen. Das jedenfalls ist m.E. das wahrscheinlichste Szenario.

Ist das Ausrufen des Notstandes die Absicht der klagenden Anwälte?
Wollen die womöglich ihren Job an den Nagel hängen, weil sie im Notstand zu irgend einer anderen Tätigkeit herangezogen werden?
Oder können die nicht soweit denken?

Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Ergänzung zum Thema Frau Bahners Normenkontrollklage von Frank McCormack

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Montag, 06.04.2020, 07:07 vor 1481 Tagen @ Konstantin 2035 Views

Unter normalen Umständen darf in grundgesetzlich verbriefte Rechte (Art. 1 bis 19 und sog. Justizgrundrechte Art. 100 ff.) nicht PAUSCHAL sondern nur aufgrund INDIVIDUELLER Abwägung eingegriffen werden. So etwa darf ein Tuberkulosekranker zwangs-isoliert werden (und alle seine KONTAKT-Personen ZWANGS-geröntgt!), ein Selbstmordgefährdeter gegen seinen Willen am Suizid gehindert werden, z.B. aber ein Raucher nicht daran, zu rauchen, ein Autofahrer nicht am Fahren, trotz Unfallgefahren und Lungenkrebswahrscheinlichkeit. Es muss eben eine KONKRETE Gefahr gegen das Grundrecht stehen.

Ein Arbeitnehmer kann jederzeit seinen Arbeitsplatz aufgeben und wechseln, SELBST WENN dadurch z.B. die Beatmung eines CoViD-Patienten scheitert und der dann stirbt.

Nur über die Ausrufung des Notstandes kann man, für begrenzte Zeit und aus EINSCHNEIDENDEM Anlass, (die meisten) Grundrechte AUSSETZEN (nie abschaffen), etwa, s.o. das Recht, den Arbeitsplatz aufzugeben, egal, ob man in normalen Zeiten wegen Streit mit dem Arbeitgeber oder weil z.B. dem Arzt im obigen Beispiel ein Verlag das Angebot gemacht hat, er solle doch seine Autobiographie schreiben, er erhalte auch 200.000 Euro Vorschuss, und das würde ihn dann verleiten, zu kündigen, dass er dann per durch Notstand gedeckter Verfügung zur Weiterarbeit, zum Verbleib am Arbeitsplatz gezwungen werden kann, also weil die Beatmung Vorrang vor seiner Selbstverwirklichung oder arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen hat.

ALLERDINGS - und nicht, dass dann ich in die Ecke der Corona-Verharmloser geschoben werde, allerdings halte ich nach Prüfung derer Pressemitteilung die Vorgehensweise der Frau Bahner für untauglich.

Sie geht das mit 'wissenschaftlichen' Argumenten an, d.h. sie müsste, was in einem Eilverfahren unmöglich (!) ist, Beweisanträge stellen und Gutachter anfordern, die ihrerseits im Streit mit den Gutachtern der Gegenseite (Bundesregierung, 16 Länder, Landkreise, THW und Rotes Kreuz als 'notwendig Beigeladene' - so in etwa) wären. Das geht weder in Eilverfahren noch würde es der Eilbedürftigkeit der Sache gerecht.

So, wie es sich aus ihrer Pressemitteilung ergibt

http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf

ist sie entweder bewusst nur auf Aufmerksamkeit für ihre Kanzlei aus (siehe die eingeschränkten Werbemöglichkeiten für Anwälte oder Heilberufe), oder sie ist Scharlatanin. Dazu muss man wissen, dass Anwälte i.d.R. Anwälte werden, weil sie kein 'Prädikatsexamen' geschafft haben, und daher sich nicht um ein Amt als Richter, Staatsanwalt oder Ministerialrat bewerben konnten.

Diese sind eher selten:

https://www.lto.de/jura/studium-zahlen/erste-juristische-staatspruefung/

Das bedeutet: in der Anwaltschaft gibt es einige wenige Einserkandidaten, die sofort von Grosskanzleien Eingangsgehälter von 100.000 Euro geboten bekommen, dann kommt lange nichts, und dann kommen alle die, die mit drei minus oder vier 'bestanden' haben, und gerade letztere Note bedeutet, dass derjenige bestimmt kein guter Verfassungsjurist ist.

Soviel zum Hintergrund.

DENNOCH: die Massnahmen allein aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Das geht nur mit Ausrufung des Notstandes. Der wird daher m.E. auch kommen, evtl. noch im April, wie in meinem Handbuch auch prophezeit. Das hängt davon ab, wie sich die Fallzahlen und die Überlastung des Gesundheitswesens entwickeln. Derzeit ist ja nur das arg umweltverschmutzte Tessin betroffen, während in Regionen wie Heinsberg alle super-duper gesund sind. Kein Grund zur Sorge, und aufgrund kritischer Journalisten wissen wir auch, dass in Krankenhäusern viel weniger los ist als sonst. Kein Grund zur Sorge und Masken braucht man nicht, nur etwas Benzin, Vitamin C und Chlordioxid und schon wird man auferstehen wie zu Jesu Zeiten.

EINZIG, was funktioniert in verfassungsrechtlicher Hinsicht, ist, wie sintemalen gegen das Volkszählungsgesetz 1983, eine saubere Verfassungsbeschwerde, darauf gestützt, dass allgemeine Grundrechtseinschränkungen unzulässig sind mit Antrag auf einstweilige Anordnung, diese Massnahmen 'bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen'.

Da man das im Haupstudium aber lernt, bezweifle ich, dass es Frau Bahner um den Erfolg geht, sondern mehr um Werbung.

Grüsse
Frank

PS: natürlich sind die Verfassungsprobleme hier wesentlich tiefschürfender zu beleuchten, als ich es kurz angerissen habe. Was ich aber nicht tun werde, es rettet kein Leben, eher im Gegenteil, es kommt mir vor, wie der Streit, ob die Feuerwehr über Nachbargrundstück anrücken darf, um zu löschen. AUCH WENN der Brand nur ausbrach, weil deren Brandinspektor bei der jährlichen Brandschau nötige Auflagen unterlassen hat, so wie Spahn bei der Spahnschen Grippe. Nun ist sie halt mal da, die Notsituation.

Sicher aber wird Bahner in der Art, wie sie es angeht, jedenfalls keinen schnellen Erfolg haben. Schon die Formulierung, sie ‘wolle bis zum BVerfG gehen’ zeigt entweder ihre Laienschaft oder dass sie nur Aufmerksamkeit, aber keinen erfolg in der Sache wlll. Hier kann, muss und darf sie DIREKT und UNMITTELBAR das Gesetz angreifen, d.h. ZUERST zum BVerfG gehen. Davon redet sie aber nicht.

*****
Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Lungenkrebswahrscheinlichkeit, Autofahren

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 06.04.2020, 08:44 vor 1481 Tagen @ Konstantin 1919 Views

Wie unterscheidet die sich von Joggern, Fußgängern, Radlern usw? Man kann heute aufgrund feiner Messmethoden auch Plutonium in Babynahrung nachweisen. Auch gefährlich?

Ich vermute, hier wird schwer mit Halbwissen um sich geschmissen ...

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Sechs unmaßgebliche Fragen an Frank McCormack

Oblomow, Montag, 06.04.2020, 10:00 vor 1481 Tagen @ Konstantin 1801 Views

Ich bin kompletter juristischer Laie, aber ein paar Fragen an den kundigen juristen Laien Frank McCormack (zeroironie) will ich dann doch mal fragen:

1. Warum strengt niemand der Einserjuristen etwas an gegen diese freiheitsberaubenden Maßnahmen, die dann noch unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern sich gestaltet. Natürlich! - weil sie sofort sehen, das da nichts zu holen ist oder vielmehr, weil sie als Einserjuristen in fetter Position wissen, dass ihre Karriere dann eher nicht mehr so schnittig verläuft?

2. Vielleicht ist die Dame auch nur eine schlechte Juristin, die aber damit etwas in Gang setzen will, nämlich die Frage, was hier rechtlich überhaupt gerade vonstatten geht. Behörden haben kein Gedächtnis, ergo, mal sehen, was von den Maßnahmen zu unserem Schutz übrig bleibt auch später zu unserem Schutz.

3. Dass man ein Prädikatsexamen macht, sagt, dass man ein guter Jurist ist, sagt es aber auch, dass man ein gescheiter und pfiffikussiger Jurist ist? Kann ja auch sein, dass man tatsächlich kein Richter oder Staatsanwalt werden wollte. Hast Du die Noten der heidelberger Juristin in Erfahrung gebracht. Falls ja, bitte mitteilen.

4. Kann übrigens auch sein, dass die Maßnahmen fürderhin noch eine Menge Leben kosten werden? Ich bin ja garnicht gegen Schutz, aber Palmer scheint doch ein Alternativ-Konzept vorgeschlagen zu haben, dass wesentlich lebensnäher ist. @Jacques Stichwort: Wer alles schützen will, schützt nichts.

5. Werbend für sich oder Scharlatanin. Frage Sie doch selbst, was ihre Motivation ist. Deine Vermutungen haben einiges für sich, ich vermute andererseits, dass sie als Juristin mit den Medizinthemen genügend Arbeit hat. Könnte mich natürlich irren, denn die Eitelkeit gibt es nicht nur im Forum, sondern sicher auch bei den Juristen.

6. Bei dem gestern veröffentlichen Text, wie man vorzugehen habe, steht als erstes Wort "Kommunikation". Den Menschen muss also bewusst gemacht werden, dass die Gefahr groß ist. Warum steht da nicht als erstes Wort "Information"? Es ist der Pfad der Alternativlosigkeit, des Nudgings, der in allen Maßnahmen in unseren Kopf implantiert wird. Könnte es nicht sein, dass die Anwältin dieses Gedanken auch nicht los wird.

Herzlich
Oblomow

Hatten wir hier nicht mal einen Schreiber namens "Literaturhinweis"?

Zweistein, Montag, 06.04.2020, 12:57 vor 1481 Tagen @ Oblomow 1721 Views

Der konnte zu Atomreaktoren, zu Rechtsfragen, zu Gesundheit etc. seitenlange Beiträge schreiben.
Hat der vielleicht nur seinen Namen geändert?


Fragt sich völlig wertfrei
Zweistein

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