perplexity.ai stimmt Dir vollumfänglich zu. Google ai meint es wäre eine ungeklärte Grauzone mwT
Hallo Penseur!
Der 12. Zusatzartikel der US-Verfassung bestimmt tatsächlich, dass niemand als Vizepräsident wählbar ist, der nicht auch die verfassungsrechtlichen Kriterien für das Präsidentenamt erfüllt. Die juristische Debatte um das von Ihnen beschriebene Szenario (Trump als Vizepräsident 2028) dreht sich jedoch um eine feine, bisher ungelöste Formulierungslücke zwischen dem 12. und dem 22. Zusatzartikel.
Die rechtliche Grauzone: Der Wortlaut des 22. Zusatzartikels:
Dieser besagt, dass niemand mehr als zweimal zum Präsidenten gewählt (elected) werden darf.
Der Wortlaut des 12. Zusatzartikels: Dieser besagt, dass niemand als Vizepräsident wählbar (constitutionally ineligible) ist, der für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist.
Das juristische Schlupfloch: Kern des akademischen Streits ist das Wort „gewählt“. Verfassungsexperten diskutieren, ob der 22. Zusatzartikel nur die direkte Wahl zum Präsidenten verbietet oder auch das Nachrücken über die Nachfolgelinie.
Zwei Denkschulen: Eine Seite argumentiert wie Sie: Wer nicht mehr gewählt werden darf, ist dauerhaft „unwählbar“ im Sinne des 12. Zusatzartikels.
Die andere Seite meint: Da das Nachrücken keine „Wahl“ zum Präsidenten darstellt, greife das Verbot des 22. Zusatzartikels für diesen spezifischen Fall nicht.
Da diese Konstellation in der US-Geschichte noch nie eingetreten ist, gibt es dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Das Oberste Gericht (Supreme Court) müsste im Ernstfall entscheiden.
Zu Ihren Punkten bezüglich Kriegsrecht und Institutionen Kriegsrecht: Ihre Einschätzung deckt sich mit der Realität – das Ausrufen des Kriegsrechts hebelt im Extremfall die bestehende Rechtsordnung faktisch (wenn auch nicht legal) aus.
Resilienz der Institutionen: Ein solcher Schritt hängt vollständig davon ab, ob das Militär und die Bundesbehörden den Befehlen des Präsidenten folgen oder die Verfassung verteidigen.
Um diese juristische Debatte besser einzuordnen, lässt sich die Argumentation der Gegenseite noch vertiefen. Möchten Sie Details darüber erfahren, wie Verfassungshistoriker die Debatte um die Begriffe „wählbar“ (eligible) versus „gewählt“ (elected) führen, oder interessiert Sie, wie die Nachfolgelinie des Präsidenten im Krisenfall rechtlich abgesichert ist?
Gruß
Illusion(m)